Freibetrag einführen
Im Zuge der Steuerreform wurde für die bäuerlichen Betriebe – analog zur Negativsteuer für unselbstständig Erwerbstätige – eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen vereinbart. Bei Betrieben, deren land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert infolge der Hauptfeststellung um mehr als 10 % steigt, soll es eine teilweise Rückerstattung der Beiträge in Höhe von 15 Mio. Euro jährlich geben. Der Kammerpräsident fordert nun, dass rechtzeitig weitere Modelle diskutiert werden müssen, um massive SV-Beitragserhöhungen wirksam abzufedern. Konkret bringt der Präsident dabei die Einführung eines Freibetrages bei den öffentlichen Zahlungen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ins Spiel. Auf Initiative der Landwirtschaftskammer Kärnten wurde auf Bundesebene bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich intensiv mit dieser Frage beschäftigen wird. Des Weiteren ortet der Präsident Handlungsbedarf bei der Arbeitslosenversicherung für Nebenerwerbslandwirte. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht im Fall der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze in der Höhe von 415,72 Euro pro Monat vor. Bisher galt analog dazu, dass 3 % des Einheitswertes eines landwirtschaftlichen Betriebes diese Grenze nicht überschreiten darf. “Wenn die Einheitswerte nun steigen, ist auch die Grenze für den Erhalt des Arbeitslosengeldes anzupassen. Ansonsten trifft die Nebenerwerbsbauern die kalte Progression mit voller Härte”, so der LK Präsident.