In Oberösterreich gibt es 17.594 Mindestsicherungsbezieher (Zahlen von 2014). Es liegt damit nach Wien, der Steiermark und Niederösterreich auf Platz vier im Bundesländerranking. Die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) im Herbst 2010 verfolgte das Ziel der Armutsvermeidung und sollte als “Sprungbrett für Arbeit und Beschäftigung” wirken. Im Jahr 2016 läuft diese Artikel 15a-Vereinbarung aus und müsste verlängert werden.
Dringender Reformbedarf
Die genannten Ziele der BMS wurden nicht erreicht, zusätzlich sind in der Praxis Schwachstellen in den Regelungen erkennbar. Dies geht aus den bisher vom Rechnungshof durchgeführten Prüfungen ebenso hervor wie etwa aus Berichten des Kontrollamts der Stadt Wien.
Die Inanspruchnahme der BMS ist deutlich stärker gestiegen als erwartet , die Vollziehung in den Bundesländern ist uneinheitlich und die Anreize für mehr Beschäftigung erweisen sich als nicht wirksam genug oder gehen sogar in die falsche Richtung. Naturgemäö am stärksten trifft das in Wien zu, das mit 141.000 Mindestsicherungsbeziehern mehr als alle übrigen Bundesländer gemeinsam hat. Verschärft wird das Problem durch die groöe Anzahl an Asylwerbern, die ab dem Tag der Zuerkennung des Asylstatus Anspruch auf Mindestsicherung haben.
Die ÖVP hat zu einer Reform der Mindestsicherung bekanntlich bereits im November einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt. Darin wird insbesondere gefordert, die Höhe aller Geldtransferleistungen bei 1500 Euro zu deckeln, was 70 Prozent des Medianeinkommens, also des durchschnittlichen Einkommens in Österreich (2100 Euro brutto), entspricht. Zur Erklärung: Die Mindestsicherung liegt für eine Person in OÖ bei grundsätzlich 914 Euro, hinzu kommen Beiträge für Kinder. Der tatsächlich ausbezahlte Betrag ist allerdings sehr verschieden, da bspw. Transferleistungen wie das Kinderbetreuungsgeld wieder in Abzug gebracht werden.
August Wöginger, Sozialsprecher der ÖVP und ÖAAB-Landesobmann, setzt sich vehement für eine Reform der Mindestsicherung ein: “Dabei geht es nicht darum, jemanden etwas wegzunehmen. Unser Ziel ist mehr Gerechtigkeit, vor allem innerhalb der Familien. Es muss einen deutlichen Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Mindestsicherungsbezug geben.” Unterstützung kommt von BB-Landesobmann Max Hiegelsberger, der in seiner Funktion als Landesrat auch für die Gemeinden zuständig ist: “Bei der Mindestsicherung muss etwas geschehen. Es ist sonst auf Dauer für die Gemeinden nicht finanzierbar.”