Wie gewohnt kann selbstständig über eama.at oder die LK eingereicht werden.

Wer für 2025 noch keinen Mehrfachantrag gestellt hat, muss sich nun beeilen. Bis spätestens 15. April sind das Ansuchen auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage sowie die Feldstücksliste (inkl. Landschaftselementen und Codierung), Tierliste und etwaige Referenzänderungsanträge bei der AMA vollständig abzugeben. Auch die Einzeltierbeantragung für die Maßnahme „Gefährdete Nutztierrassen“, Beilagen für „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“ und diverse ÖPUL-Angaben, etwa der Verzicht auf Mähaufbereiter, sind bis zu diesem Stichtag zu erbringen. Flächenausweitungen oder -nachreichungen und prämienrelevante Codes können ebenso nur bis nächste Woche Dienstag prämienfähig berücksichtigt werden.

„Anträge und Beilagen, die ab Mittwoch, den 16. April 2025, an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und lösen keine Prämienzahlung für 2025 aus“, teilt die AMA diesbezüglich mit. Noch kann aber eingereicht werden. Möglich ist das entweder direkt durch den Antragsteller über die Webseite www. eama.at im Register „Flächen“ oder aber durch Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragstellung. Für beide Varianten benötigen Bauern die Online-Ausweisapplikation ID-Austria.

Korrekturen weiter möglich

„Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrags 2025 können erforderliche Änderungen der Schlagnutzungsart bis Anfang Dezember ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden“, heißt es außerdem. Dies gelte aber nur, wenn kein Verstoß festgestellt oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde. Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbstständig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden. Dazu wird weiterhin die „AMA MFA Fotos App“ angeboten. Für einige wenige Maßnahmen gelten übrigens spätere Meldefristen. So ist der Stichtag für die Übermittlung der Auftriebslisten für Alm- und Gemeinschaftsweiden und die Angaben zur ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Behirtung“ der 15. Juli. Die Angaben zu den Varianten 1 bis 3 bei „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ hat bis 31. August zu erfolgen, für die übrigen Varianten genügt eine Einreichung bis 30. September.

- Bildquellen -

  • MFA Flächen: agrarfoto.com
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AUTORRed. CW
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