Der von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2010 gestellte Antrag auf Entrichtung eines Bußgeldes im Rahmen eines Kartellverfahrens wegen des Verdachtes wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Bezug auf Österreich gegen die Agrana Zucker GmbH, Wien, und die Südzucker AG, Mannheim, Deutschland, wurde vom Kartellgericht Wien abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das teilte die Agrana Zucker GmbH heute mit.
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- Zuckerfabrik Tulln 02 Neu: AGRANA
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