Das Kollegium der Landesregierung befasste sich mit der Novelle des Weinbaugesetzes. Diese muss aufgrund der Klassifizierung von Rebsorten durch die EU erfolgen, da vier neue Rebsorten in die Liste aufgenommen werden sollen, teilte Agrarlandesrat Christian Benger mit. “Kärntens Winzer bauen nicht nur auf immer größer werdenden Rebflächen an, sie werden auch immer erfolgreicher, wie zahlreiche Prämierungen beweisen. Der Weinbau in Kärnten erlebt einen enormen Aufschwung und wird mit viel Freude, Idealismus und Herzblut gelebt”, erklärte Benger. Die Erweiterung der Rebsortenliste erfolgt auf Anregung des Weinbauverbandes Kärnten. Die Rebsorten Donauriesling, Blütenmuskateller, (weiß) sowie Gamay und Pinotin (rot) zählen zu den pilzwiderstandsfähigen Sorten und sind für den biologischen Weinbau besonders geeignet bzw. benötigen weniger Pflanzenschutzmittel als herkömmliche Sorten. Außerdem werden unter den Kärntner Anbaubedingungen gute Ertragsergebnisse erwartet.Um beste Qualität erzeugen zu können, brauchen die Winzer auch die richtigen Böden und die entsprechenden Flächen. “Als Folge der durchaus dynamischen Entwicklung im Kärntner Weinbau konnten wir die Rebfläche von 100 ha auf 200 ha aufstocken. Die jährliche Erntemenge in Kärnten sollte bis zum Jahr 2020 auf zumindest 750.000 Flaschen ansteigen”, berichtete Benger. Die Ernte 2015 erbrachte rund 250.000 Flaschen Wein.Bei den Rebsorten werden im Weißweinbereich, ca. 80 Prozent der Gesamtmenge, hauptsächlich Burgundersorten (Chardonnay, Weißburgunder, Grauburgunder) angebaut. Weitere Weißweinsorten sind Sauvignon Blanc, Traminer und Riesling. Bei den Rotweinen dominieren Zweigelt und Blauer Burgunder.
Kärntner Rebsortenliste wird ausgeweitet
LR Benger: Novelle des Kärntner Weinbaugesetzes in der Regierungssitzung - Vier neue Rebsorten sollen aufgenommen werden - Weinmengen steigern sich.
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