
abei ist insbesondere an folgende Regelungen gedacht:
- Pflicht zur Erlegung von seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild.
- Pflicht zur Vorlage von erlegtem seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Wild.
- Änderung des Abschussplanes und Anordnung von Abschussaufträgen durch die Behörde beim Auftreten von seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild.
- Regelung zur Beprobung von seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild.
“Durch diese Gesetzesänderung kann ein wichtiger Beitrag für gesunde Wild- und Nutztierbestände geleistet und insbesondere die TBC-Situation im Land entschärft werden”, unterstreicht Schwärzler.
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