In der im Jahr 2016 vorgesehenen Novellierung des Jagdgesetzes ist es laut dem Vorarlberger Landesrat Erich Schwärzler notwendig, eine Verordnungsermächtigung aufzunehmen, derzufolge die Landesregierung zur Vorbeugung und Bekämpfung von Wildseuchen, insbesondere TBC, konkrete Maönahmen festlegen kann.
abei ist insbesondere an folgende Regelungen gedacht:
- Pflicht zur Erlegung von seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild.
- Pflicht zur Vorlage von erlegtem seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Wild.
- Änderung des Abschussplanes und Anordnung von Abschussaufträgen durch die Behörde beim Auftreten von seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild.
- Regelung zur Beprobung von seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild.
“Durch diese Gesetzesänderung kann ein wichtiger Beitrag für gesunde Wild- und Nutztierbestände geleistet und insbesondere die TBC-Situation im Land entschärft werden”, unterstreicht Schwärzler.
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