Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Das gilt auch im übertragenen Sinn bei Bescheidverfahren zur Abweichung von festgelegten Schonzeiten jagdbarer Wildtiere. Denn da schlugen sich zuletzt immer wieder die den Entnahmebescheid ausstellenden Behörden mit Einsprüchen von diversen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) herum. Während aber die beiden „Köche“ über dem Herdfeuer der Verwaltungsgerichte stritten, kochte das eigentliche Problem über. Leidtragende waren nicht nur Jäger und Landwirte, sondern auch die Nutztiere, Baum- und Fischbestände, die von jagdbaren Wildtieren wie zum Beispiel dem Fischotter, dem Wolf oder Rotwild-Rudeln in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Abhilfe soll nun eine Novelle des OÖ. Jagdgesetzes schaffen, die diese Woche im Landtag auf Betreiben der OÖVP gemeinsam mit der FPÖ beschlossen werden wird. Laut Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger seie diese Entbürokratisierung des Jagdrechts längst überfällig gewesen: „Die rechtlichen Bestimmungen haben es bislang nur mit großer Zeitverzögerung ermöglicht, auf aktuelle Problemstellungen mit einzelnen Individuen einer Tierart zu reagieren. Den Betroffenen waren bis zur endgültigen Entscheidung, die sich aufgrund von Einsprüchen oft lange hinzog und vor Gerichten ausgefochten wurde, die Hände gebunden.“
Die „Misere des untätigen Zusehens“ sei nun mit der neu geschaffenen Möglichkeit einer Verordnungsermächtigung beendet. Sie erlaubt es bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen gezielt Tiere die ein konfliktarmes Nebeneinander gefährden zu entnehmen, unabhängig von deren Schutzstatus oder etwaigen Schonzeiten. Das bedeute aber nicht, dass versucht werde den Schutzstatus von Wolf, Otter und Co. auszuhebeln. „Die Verordnungsermächtigung ist legistisch so angelegt, dass sie nur in absolut begründeten Ausnahmefällen und unter strengen Vorgaben zur Umsetzung kommt“, beruhigt Langer-Weninger in Richtung Zivilbevölkerung.
Mit Gegenwind von NGOs wird zu rechnen sein
Fragt man die Bäuerinnen und Bauern im Land, so wünschen sie sich schon lange eine Handhabe für Extremfälle in denen Wildtiere die Bewirtschaftung auf untragbare Weise erschweren. „Keiner kann von den Land- und Forstwirten erwarten, untätig zuzuwarten, wenn Nutztiere von Problemwölfen im Blutrausch gerissen werden, die frisch aufgeforstete Waldfläche vom Wild verbissen wird oder der Fischotter die Teichanlage bis auf den letzten Fisch ausräumt“, stellt Langer-Weninger klar.
Bescheide, die in der Vergangenheit eine Handhabe also Entnahme ermöglicht hätten, wurden aus Prinzip von Naturschutzorganisationen mittels Bescheid (inklusive aufschiebender Wirkung) bekämpft. Die Folge: langwierige, kostenintensive Verfahren die ins Leere führten.
Oberösterreich sei nicht das erste und sicher auch nicht das letzte Bundesland, dass sich eine Handhabe im Umgang mit derartigen Problemstellungen – für den Fall der Fälle – zurecht gelegt hat. Salzburg, Tirol und Kärnten haben ebenfalls durch unterschiedlich ausgestaltete Verordnungen die Möglichkeit geschaffen von zahnlosen Bescheidverfahren Abstand zu nehmen und bei Konflikten zwischen Mensch und Wildtier regulierend eingreifen zu können.
NGOs wollen naturgemäß nichts von Ausnahmemöglichkeiten oder der Schaffung solcher wissen – auch weil sie sich dadurch in ihren Rechten beschnitten sehen. Mit Gegenwind im Zuge des Landtagsbeschlusses und etwaiger medialer Kritik seitens der Naturschutz- und Umweltorganisationen wird also zu rechnen sein. Auch das Damoklesschwert eines unionsrechtlichen Verfahrens vor dem EuGH, angeregt durch NGOs, schwebt über der Gesetzesänderung. Um möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, wurde daher festgelegt, dass jeder, auf § 48 Absatz 8 Oö. Jagdgesetz basierenden Verordnung, eine fachlich fundierte Einschätzung zu Grunde liegen muss.
- Bildquellen -
- Ein Beispiel für Problemtiere: Fischotter können ganze Fischbestände ausrotten.: Bauernzeitung