Glyphosat: Wieder keine qualifizierte Mehrheit bei Abstimmung

Österreich enthielt sich der Stimme.

Eine begrenzte Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat verfehlte heute, Montag, erneut die qualifizierte Mehrheit bei der Abstimmung in Brüssel. Der umstrittene Pflanzenschutzwirkstoff erhielt trotz groöer Bemühungen der EU-Kommission nicht mehr Stimmen als in den vorangegangenen Sitzungen. Konkret stimmten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SC-PAFF) 20 EU-Mitgliedsstaaten für die Wiederzulassung von Glyphosat für 18 Monate. Malta votierte dagegen, Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien und drei weitere EU-Mitgliedsstaaten enthielten sich der Stimme. Da sich besonders groöe EU-Mitgliedsländer heraushielten, kam die notwendige Bevölkerungsmehrheit von 65 Prozent nicht zustande.

Österreich – vertreten durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) – begründete sein Stimmverhalten damit, dass die österreichischen Forderungen zum Schutz der Umwelt und Vielfalt im Vorschlag der EU-Kommission nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Österreich wünsche sich eine EU-weit harmonisierte Vorgangsweise mit gleichen Bestimmungen in allen Mitgliedsstaaten und einem rechtlichen Spielraum für etwaige Maönahmen auf nationaler Ebene, teilte die AGES in einer Presseaussendung mit. Die AGES setze sich für konkrete Einschränkungen auf europäischer Ebene im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes “so wenig wie möglich und so viel wie gerade notwendig” bei landwirtschaftlichen Anwendungen (Vor-Erntebehandlung, Reifespritzung) sowie im nicht-landwirtschaftlichen Bereich (Heim- und Kleingarten) ein, heiöt es darin weiter.

In Österreich sind diesbezüglich bereits rechtliche Einschränkungen umgesetzt. So ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unmittelbar auf versiegelten Flächen nicht zulässig. Darüber hinaus ist seit 2013 die “Sikkation” mittels Glyphosat – also die Abtötung von Kulturpflanzen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte – verboten, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. Die Risikobewerter der AGES sehen den Wirkstoff aber als “sicher für Menschen an und somit den Anwender- und Konsumentenschutz in den wesentlichen Punkten gewährleistet”.

Weitere Vorgangsweise bleibt offen

Die EU-Kommission lieö nach der Abstimmung offen, wie es nun weitergeht. Normalerweise geht der Vorschlag an den Berufungsausschuss. Wird dort erneut die qualifizierte Mehrheit verpasst, bringt die EU-Kommission ihren Vorschlag ohne Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten zur Geltung. Im Falle von Glyphosat betonte EU-Verbraucherkommissar Vytenis Andriukaitis wiederholt, er werde die Entscheidung nicht ohne die EU-Mitgliedsstaaten treffen. Andriukaitis will das weitere Vorgehen in dieser Woche mit den anderen EU-Kommissaren besprechen. Ohne Beschluss über die Wiederzulassung läuft die Genehmigung des Wirkstoffs am 1. Juli 2016 aus. Nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr darf er in diesem Fall nicht mehr eingesetzt werden.
AIZ

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