Der umstrittene Herbizidwirkstoff Glyphosat erfüllt weiterhin die EU-Zulassungskriterien als Pflanzenschutzmittel. Zu diesem Schluss ist die sog. „Bewertungsgruppe Glyphosat“ gekommen. Diese Bewertungsgruppe wurde 2019 im Auftrag der EU-Kommission aus den nationalen Prüf- und Sicherheitsbehörden Frankreichs, Ungarns, der Niederlande und Schwedens gebildet.
Am 15. Juni haben die vier Behörden einen Berichtsentwurf vorgelegt, in dem die Eigenschaften der Chemikalie nach aktuellem wissenschaftlichen Stand zusammengefasst sind. In dem insgesamt 11.000 Seiten umfassenden Dokument kommt die Bewertungsgruppe zu der Einschätzunng, dass Glyhposat
• nicht krebserregend ist,
• nicht keimzellen- und fruchtbarkeitsschädigend ist,
• nicht organschädigend ist und auch
• den Hormonhaushalt nicht gefährdet.
Die Fachbehörden kommen einstimmig zu dem Fazit, dass in den beantragten Einsatzgebieten eine sichere Anwendung glyphosathaltiger Produkte möglich ist. Lediglich in bestimmten Anwendungsfällen schlägt die Bewertungsgruppe niedrigere toxikologische Grenzwerte vor.
Zugrunde liegen diesem Berichtsentwurf die Unterlagen jener Unternehmen, die eine Zulassungsverlängerung für Glyphosat in der EU beantragt haben. Die reguläre, EU-weite Zulassung des Wirkstoffs läuft Ende 2022 aus. In Summe acht Unternehmen haben einen Antrag auf Zulassungsverlängerung gestellt.
Der von der Bewertungsgruppe vorgelegte Berichtsentwurf geht nun zur weiteren Prüfung an die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und an die EU-Chemikalienagentur (ECHA). Die beiden Behörden werden ab September weitere öffentliche Konsultationen zur Zulassungsverlängerung einleiten. Bis Ende 2022 soll das Ergebnis der Risikobewertung vorliegen, auf dessen Basis dann die EU-Kommission über eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entscheidet.
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