“Bäuerliche Familien sind auf Betriebsentwicklungsschritte angewiesen, um für die Zukunft wirtschaftlich wettbewerbsfähig zu sein und ein entsprechenden Einkommen auf den Höfen sicherstellen zu können. Für die Weiterentwicklung sind dringend entsprechende Entlastungen sowie Vereinfachungen notwendig”, heißt es im Antrag des Bauernbundes, der bei der Vollversammlung am Donnerstag eingebracht wurde. Für die von der Bundesregierung angekündigte Steuerreform wird deshalb die Umsetzung einer Betriebsmittelsteuerentlastung gefordert – besonders in jenen Bereichen, in denen Österreich EU-weit einen Wettbewerbsnachteil hat, also etwa beim “Agrardiesel”.
“Zudem können viele kleinere bäuerliche Betriebe die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr aus den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. Aufgrund einer hohen Mindestbeitragsgrundlage bei der pauschalen Beitragsberechnung und einer noch höheren Mindestbeitragsgrundlage sowie einem dreiprozentigen Aufschlag bei der SV-Beitragsgrundlagenoption sind hier vor allem Kleinbetriebe mit einer untragbaren Kostenbelastung konfrontiert”, so Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker. Es brauche deshalb eine Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage mit der gewerblichen Sozialversicherung.
Einmal mehr wurden dabei auch die Wettbewerbsbedingungen für Saisonarbeitskräfte thematisiert. Gefordert wird eine Anhebung des Kontingentes sowie ein vergleichbares Modell der 70-Tage-Regelung wie in Deutschland.
In einer weiteren Resolution der Landwirtschaftskammer wird vom Bund außerdem eine Erhöhung des Pflegegeldes für alle sieben Stufen gefordert. Im Regierungsprogramm ist eine “Erhöhung des Pflegegeldes ab Pflegestufe 4” vorgesehen. Es sei jedoch auch in den Pflegestufen 1 bis 3 eine Wertanpassung erforderlich, da gerade diese Pflegegeldbezieher vorwiegend zuhause gepflegt und betreut werden, wird in der Resolution betont.
Beide Resolutionen wurden einstimmig beschlossen.
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