BZ: Herr Geisler, was sagen Sie zum Ausgang des Pinnistal-Urteils?

GEISLER: Die unglückliche Begegnung zwischen der deutschen Hundebesitzerin und der Mutterkuh, die sich im Juli 2014 im Stubaier Pinnistal abgespielt hat, ist tragisch und äußerst bedauernswert. Seitdem wurden viele Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit und auf rechtlicher Ebene ergriffen, um solchen Zwischenfällen vorzubeugen. Das Pinnistal-Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und aus rechtlicher Sicht inzwischen veraltet.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen? 

GEISLER: Zum einen entwickelten das Bundesministerium für Landwirtschaft, die Landwirtschaftskammer, die Wirtschaftskammer und der Alpenverein Kampagnen, die über das richtige Verhalten auf der Alm aufklären. Zu diesen gehörten Hinweistafeln, Aufklärungsvideos, Folder mit Verhaltensregeln usw. Auch die Tierhalter erhielten die Empfehlung eines Standards für die Alm- und Weidewirtschaft. Ebenso hat sich auf Initiative des Bauernbundes hin rechtlich einiges getan, um die Almwirtschaft und die Bäuerinnen und Bauern abzusichern. Die Eigenverantwortung von Almbesuchern wurde gesetzlich festgelegt, klare Verhaltensregeln etabliert und Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Tiroler Almschutzgesetz getroffen. Zusätzlich bewahrt eine Versicherungslösung des Landes die Bauern im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin.

Was bringen die Änderungen der Haftungsbestimmungen?

GEISLER: Im erstinstanzlichen Urteil zum Vorfall im Pinnistal wurde dem Almbauern die hundertprozentige Verantwortung zugesprochen. Durch die gesetzlichen Änderungen wurden jetzt die Eigenverantwortung der Almbesucher gestärkt und klare Verhaltensregeln festgelegt. Demnach haben sich Besucher von Almen so zu verhalten, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt und insbesondere das Weidevieh durch sie oder durch mitgebrachte Hunde nicht gestört, beunruhigt oder gereizt wird.

Welche Schritte empfehlen Sie den Tiroler Bauern vor dem Almauftrieb?

GEISLER: Es gibt keine festen Vorgaben, dennoch empfehle ich den Viehbauern, Hinweistafeln an stark frequentierten Stellen wie Ausgangspunkten von Wanderwegen aufzustellen. Besonders sollte das Mitführen von Hunden als Gefahr ausgewiesen werden. Den Freizeitnutzern muss klar sein, dass sie selbst für ihre Sicherheit verantwortlich sind. Zudem rate ich zur Aufmerksamkeit. Zwar ist eine Einzäunung von Almflächen nicht erforderlich, dennoch sollte evaluiert werden, ob touristisch oder verkehrsmäßig stark frequentierte Stellen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen brauchen. Auffällige Tiere, die sich aggressiv gegenüber Menschen zeigen, sollten gesondert verwahrt werden.

Ein steirischer Bauer hat seine Alm bereits für Wanderer gesperrt, um Vorfällen wie im Pinnistal vorzubeugen.

GEISLER: Oft wurde vom Hunde- oder gar Betretungsverbot auf Almen geredet. Solch extreme Maßnahmen sind dank der neuen verbesserten Rechtslage aber nicht notwendig. Unser Ziel ist es, die Almwirtschaft zu erhalten, um die Tradition zu wahren, den Nachhaltigsten aller Wirtschaftszweige zu nutzen, die Kulturlandschaft zu pflegen und Naturkatastrophen vorzubeugen. Die Attraktivität als Erholungsraum geht damit einher. Gerade in Zeiten von Corona, in denen der Tourismus angeschlagen ist, sind Symbiosen zwischen Landwirtschaft und Tourismus umso wichtiger. Die Tiroler Almen sind hierfür als ein Bild der Idylle für einheimische Freizeitsportler und Urlauber aus dem In- und Ausland ein wichtiger Faktor. Die Almsaison kann beginnen, die Rechtssicherheit für Bäuerinnen und Bauern ist gegeben.

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  • P1010805: Gufler Christine
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