Die Türkis-Grüne Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm klar zu einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bekannt. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 3. März 2020 im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der ÖVP, Grüne, FPÖ und Neos beschlossen. Ende Jänner legte Gesundheitsminister Anschober nun den ersten Verordnungsentwurf vor: „Dieser Entwurf ist ziemlich ernüchternd und entspricht weder den Vorgaben laut Regierungsprogramm noch dem Entschließungsantrag. Deswegen habe ich nun eine parlamentarische Anfrage eingebracht, um die Hintergründe für diese abgespeckte Version zu erfragen“, erklärt der Tiroler Bauernbund-Abgeordnete und LK-Tirol-Präsident Josef Hechenberger.

Herkunftskennzeichnung
in vollem Umfang umsetzen

Quelle: OEVP
LK-Präsident NR Josef Hechenberger

Unverständlich ist es für den Tiroler, dass von Anschober lediglich eine Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung für die Produkte Rindfleisch und Eier enthalten ist. „Viele wichtige Punkte fehlen in diesem Antrag. So wurde die komplette Produktgruppe Milch und Milchprodukte vergessen. Auch eine Kennzeichnungspflicht von Schweine- und Geflügelfleisch wurde komplett weggelassen, obwohl laut einem Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer eine Herkunftskennzeichnung bei allen Fleischsorten möglich ist. In meiner Anfrage verlange ich genaue Antworten. 20 Detailfragen sollen nun klären, wieso dieser Verordnungsentwurf nicht den Vorgaben des Regierungsprogrammes entspricht“, betont Hechenberger.

Laut Regierungsprogramm wurde vereinbart, dass es eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln bei den Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln geben wird.

Transparenz ist der
beste Konsumentenschutz

Der Bauernbund-Abgeordnete und LK-Tirol-Präsident fordert, dass der Entwurf entsprechend dem Regierungsübereinkommen umgearbeitet wird: „Die Vorgaben laut Regierungsprogramm sind umzusetzen, ohne Wenn und Aber. Der derzeitige Entwurf ist ein Minimalkompromiss, der niemandem wirklich weiterhilft. Wir brauchen ein Gesetz mit klaren Vorgaben und keine abgeschwächte Version mit großen Lücken. Auch die Vorgabe, eine Kennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln umzusetzen, wurde von Anschober ignoriert. Gerade dieser Bereich ist besonders sensibel, da hier einige Hersteller bewusst mit Österreich-Fahnen und Fantasie-Siegeln eine falsche Herkunft der Lebensmittel suggerieren. Die abgespeckte Version der Herkunftskennzeichnung wäre sonst auch ein Kniefall vor Großkonzernen wie Nestle oder Unilever. Damit muss endlich Schluss sein, die Konsumentinnen und Konsumenten müssen auf den ersten Blick erkennen, woher ihre Lebensmittel stammen. Volle Transparenz ist der beste Konsumentenschutz. Mit der Einführung einer ehrlichen und nachvollziehbaren Herkunftskennzeichnung schafft man eine Win-Win-Situation in allen Bereichen. Heimische Landwirte und Produzenten werden gestärkt, man trägt aktiv etwas zum Klimaschutz bei und die Konsumenten sehen auf einen Blick, woher ihre Lebensmittel stammen, und können sich bewusst für die regionalen Lebensmittel in bester Qualität entscheiden“, so Hechenberger abschließend.

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AUTORred. HP
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