Kennzeichnung in Großküchen kommt im Herbst

Ab 1. September 2023 ist die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend. Laut Gesundheitsminister Rauch soll heuer auch noch die Gastronomie folgen.

Gesundheitsminister Rauch und Landeshauptmann Stelzer in der Betriebsküche des LDZ, wo auch Menschen mit Beeinträchtigung vom Diakoniewerk ihren Arbeitsplatz haben.

Knapp 3,5 Millionen Speisen werden österreichweit täglich außer Haus konsumiert. Davon entfallen etwa 2,2 Millionen auf Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen. In der Gemeinschaftsverpflegung muss ab 1. September 2023 die Herkunft der Primärzutaten Milch, Eier und Fleisch verpflichtend ausgewiesen werden.

Großküchen können die Auslobung nach „EU“ oder „Nicht-EU“ oder „Herkunftsland“ bzw. „Region“ durch-führen. Es besteht aber auch die Möglichkeit der prozentualen Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungszeitraum eines Jahres anzugeben. „Damit wird Konsumenten Wahlfreiheit ermöglicht und Transparenz auf den Tellern geschaffen“, erklärte Gesundheitsminister Johannes Rauch Anfang dieser Woche bei einem Pressegespräch in Linz.

60 Prozent Regionalitätsanteil in den Landesküchen

Gemeinsam mit Landeshauptmann Thomas Stelzer wurde dem Landesdienstleistungszentrum (LDZ) ein Besuch abgestattet. Dort befindet sich eine von insgesamt 39 „Landesküchen“, die bundesweit als Vorreiter gelten, da dort bereits seit 2019 eine klare Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft auf dem Speiseplan erfolgt. Für Milchprodukte, Brot und Gebäck, Obst und Gemüse geschieht dies auf freiwilliger Basis, bei Fleisch und Eiern wird die Herkunft über die Initiative „Gut zu wissen“ der Landwirtschaftskammer kontrolliert. „Mit der Kennzeichnung der regionalen Herkunft wollen wir Transparenz und Sicherheit in der Gemeinschaftsverpflegung gewährleisten und ein klares Vorbild für andere Großküchen sein, indem wir das Bewusstsein für regionale Lebensmittel stärken“, betonte Stelzer und verwiese in diesem Zusammenhang auf den hohen Regionalitätsanteil, der in den landeseigenen Küchen bereits bei 60 Prozent liegt.

Vorschlag der EU-Kommission lässt weiter auf sich warten

Der OÖ Bauernbund begrüßt die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung „als ersten Teilerfolg“ für mehr Regionalität am Teller. „Die Bäuerinnen und Bauern können von einer klaren Kennzeichnung nur profitieren“, betont Landes­obfrau Michaela Langer-Weninger.

Auf europäischer Ebene hat die Kommission bis Ende 2022 einen Vorschlag zur Herkunftskennzeichnung angekündigt, der jedoch weiter auf sich warten lässt. „Die EU will nachhaltiger, klimaneutral und unabhängiger werden – Regionalität und sichere Versorgungsketten müssten daher für sie Priorität haben. Warum das Thema Herkunftskennzeichnung bislang so stiefmütterlich behandelt wird, entzieht sich meiner Logik. Bei anderen Themen, speziell Restriktionen in der Landwirtschaft, scheint es die EU oft eiliger zu haben“, so Langer-Weninger.

Verpflichtende Kennzeichnung in der Gastronomie gefordert

Aufhorchen ließ Gesundheitsminister Rauch mit der Ankündigung, dass die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie noch heuer umgesetzt werden könnte: „Die Verhandlungen und Gespräche dazu laufen und ich bin zuversichtlich, dass wir da noch im heurigen Jahr zu einem Abschluss kommen können.“

Damit würde eine jahrelange Forderung des Bauernbundes endlich umgesetzt werden: „Es gibt bereits zahlreiche AMA-Gütesiegel-Wirte, in Oberösterreich zusätzlich über 150 Genusslandwirte und viele andere freiwillige Initiativen der Gastronomie – wie zum Beispiel die Kulti-Wirte. Letztendlich ist aber auch hier die Herkunftskennzeichnung umzusetzen. Eine einstimmig beschlossene Resolution der Landwirtschaftskammer-Vollversammlung zeigt, dass die gesamte oberösterreichische Bauernschaft hinter dieser Forderung steht“, so Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner.

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  • Betriebsküche LDZ: Land OÖ
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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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