Geht es nach dem Programm der Europäischen Volksparteien (EVP), sollen die Anforderungen an die Direktzahlungen für Landwirte nicht über das heutige Maß hinausgehen und weitergehende Umweltauflagen gesondert vergütet werden. Der multifunktionale Familienbetrieb müsse produktiv und wettbewerbsfähig bleiben, betonte die EVP in ihrem Papier zur GAP-Reform. Um das Ziel zu erreichen, sollten Landwirte nicht mehr als 5% ihrer Ackerfläche für die Umwelt und Artenvielfalt reservieren, berichtete aiz.info.
Diese 5% der Fläche als Bedingung für die Basisprämie (Konditionalität) sollten nach den Kriterien der heutigen ökologischen Vorrangflächen bewirtschaftet werden. Darüber hinausgehende Flächen und Anforderungen sollten die EU-Mitgliedstaaten den Landwirten über die neuen Eco-Schemes (Ökoregelungen) vergüten. Mit diesen könnten zum Beispiel der Anbau von Proteinpflanzen oder der Schutz von Insekten gefördert werden. Jedenfalls sollen die EU-Mitgliedstaaten ihren Landwirten attraktive Angebote für die Eco-Schemes machen, denn dafür vorgesehene und nicht abgerufene Gelder gehen nach dem Vorschlag der Christdemokraten an andere EU-Mitgliedstaaten.
30% der vorgesehenen Agrarförderungen sollen zukünftig dem Umweltschutz dienen. Dazu sollen nach dem EVP-Programm die 5% aus der Konditionalität, die Eco-Schemes, die Ausgaben für die Umweltprogramme aus der 2. Säule sowie die Mittel für benachteiligte Gebiete angerechnet werden. Die finanzielle Gewichtung der verschiedenen Umweltmaßnahmen soll den EU-Mitgliedstaaten überlassen werden.
Die Basisprämie (die Direktzahlungen ohne Eco-Schemes) soll bei 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr gedeckelt werden. Allerdings dürfen die Betriebe zunächst die Hälfte ihrer Arbeitskosten und die Prämien für Junglandwirte abziehen. EU-Mitgliedstaaten, die nicht nur 5%, sondern gleich 10% der Direktzahlungen an kleinere Betriebe umverteilen, sollen vom “Capping” ausgenommen bleiben.
Zurzeit arbeiten alle politischen Fraktionen im Europaparlament ihre agrarpolitischen Positionen aus. Diese sollen dann in der Abstimmung über die GAP-Reform im Plenum des Europaparlaments im Oktober zum Tragen kommen. AIZ