Bis zuletzt waren die Agrarminister der Union mehrheitlich nicht bereit, sich auf neue Regeln für eine gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 zu einigen. Ende Mai ging auch der gut vorbereitete „Super-Trilog“ von Kommission, Rat und Europaparlament ohne Ergebnis zu Ende. Jetzt schielen alle Beteiligten gespannt auf Ende Juni.
Sondertreffen in Portugal
Bei einem Sondertreffen der Agrarminister am Dienstag in Portugal nahm Agrarratspräsidentin Maria do Ceu Antunes einen neuen Anlauf für eine Einigung noch vor Jahresmitte. Denn laut Insidern wolle man es tunlichst vermeiden, dass sich die slowenische EU-Ratspräsidentschaft ab Juli mit der GAP-Reform befassen muss. Weitere Besprechungen via Internet und in Brüssel zur besonders kontroversen GAP-Strategieplanverordnung sollen folgen, für 24. und am 25. Juni steht ein (abschließender) Super-Trilog am EU-Terminkalender.
Den letzten Kompromissvorschlägen des Rates zufolge, die Maria do Ceu Antunes (unterstützt von Österreich) der Kommission und dem EU-Parlament unterbreitet hatte, sollten die „Eco-Schemes“ einen 25 %-Anteil an der Ersten Säule erhalten. Ab 2023 bis 2027 sollte allerdings eine Mindestuntergrenze von 18 % gelten. Dies hätte bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Differenz für nicht gekoppelte Direktbeihilfen hätten verwenden dürfen. Dem wollten EU-Parlament und Kommission aber nicht zustimmen, berichtet der Pressedienst Agra Europe. Beklagt wurde auch, dass die Kommission eine Einkommenswirksamkeit der EcoSchemes nicht erlauben wolle und dies mit Welthandelsregularien begründet. Dabei hatte der frühere EU-Agrarkommissar Phil Hogan die EcoSchemes noch damit beworben, dass die Bauern mit Umweltleistungen Geld verdienen könnten.
Wie viel umverteilen?
Als schwieriger Knackpunkt galt bis zuletzt das Thema „Obergrenzen und Umverteilung“. So beharrten die Agrarminister darauf, dass es lediglich eine Umverteilungsprämie zugunsten der ersten Hektare in Höhe von 10 % der gesamten Direktzahlungsgelder eines jeden Mitgliedsstaates geben sollte. Auch sei der Vorschlag diskutiert worden, wonach die Mitgliedsländer die Direktzahlungen pro Jahr auf 100.000 Euro je Betrieb begrenzen sollten, dafür aber verschiedene Kostenblöcke berücksichtigen dürften. Alternativ dazu sollen die Mitgliedsländer auf eine Kappung verzichten können, sofern eben 10 % der Direktzahlungen kleinen und mittelgroßen Höfen zugutekommen. Dieser Kompromiss kommt in Teilen den Forderungen des Parlaments nach einer Umverteilung von 12 % statt der Kappung sehr nahe. Allerdings hätte dafür die geplante Obergrenze für Zahlungen an Agrarholdings von maximal 500.000 bzw. 1. Mio. Euro aus der Ersten oder Zweiten Säule komplett gestrichen werden müssen.
Beihilfekürzung bei sozialen Verstößen
Der Forderung des Parlaments nach einer Angleichung der Flächenprämien innerhalb der Mitgliedsländer auf mindestens 85 % der Höhe der Direktbeihilfen pro Hektar waren die Minister teilweise nachgekommen. Auch hinsichtlich der Forderung des Parlaments nach einer sozialen Komponente der GAP-Reform scheint es Bewegung gegeben zu haben. So könnte bald sein, dass Bauern, die gegen die im jeweiligen Mitgliedsstaat geltenden Arbeitnehmergesetze verstießen, die Direktbeihilfen gekürzt werden könnten, hieß es in Brüssel.
Köstinger will nicht lockerlassen
Österreichs Agrarministerin Elisabeth Köstinger erklärte am Montag vor ihrem Abflug nach Lissabon: „Wir werden nicht lockerlassen.“ Die Bindung von 25 Prozent der Direktzahlungen an Klima- und Umweltleistungen wären der Durchbruch, den die europäische Agrarpolitik brauche. „Österreich zeigt seit Jahren vor, wie es gehen kann. Acht von zehn Bäuerinnen und Bauern nehmen bereits an den Umweltprogrammen teil, darüber hinaus sind wir Bio-Weltmeister. Wir wollen die anderen davon überzeugen, dass dieser Weg der richtige ist.“ Auch Deutschland unterstützte dies. „Umweltverpflichtungen in der 1. und 2. Säule müssen aufeinander abgestimmt werden, damit sie eine nachhaltige Wirkung für Umwelt und Klima leisten“, so die Ministerin.