Fusion zur SVS ist auf Schiene, Budget stabil

Die Vorbereitungen zur Fusion der SVB mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft laufen plangemäß. FOTO: agrarfoto.com

Von der SVB zur SVS – die jüngste Generalversammlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) stand im Zeichen der Fusion mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zum neuen gemeinsamen Träger der Stelbstständigen (SVS). Das Datum, zu dem der neue Träger wirksam werden soll, lautet unverändert auf den 1. Jänner 2020. Somit wird die Generalversammlung der SVB in der derzeitigen Form nur noch einmal in diesem Jahr zusammentreten. Bereits ab 1. April 2019 wird ein Überleitungsausschuss pa-
rallel zu den SVB-Gremien bestimmte Aufgaben übernehmen. Dieser Überleitungsausschuss wird in der Folge in den geschäftsführenden Verwaltungsrat der SVS übergehen.

Beiträge und Leistungen bleiben unverändert
Wie SVB-Obfrau Theresia Meier feststellte, werde der neue gemeinsame Träger (SVS) weiterhin alle Sparten (Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung) umfassen und Service und Leistungen in vollem Umfang anbieten. Meier betonte, dass es durch die Fusion der beiden Sozialversicherungsträger zu keinen Änderungen im Beitrags- und Leistungsrecht komme und dass die Sozialversicherungsgesetze der Bauern und der Gewerblichen Wirtschaft parallel weiterbestehen. Laut der SVB-Obfrau werde die Einarbeitung der neuen Einheitswertbescheide noch heuer abgeschlossen. Ziel sei weiters, die Beitragsrückerstattungen aus der Steuerreform 2015 als Unterstützung für Betriebe, deren Einheitswert um mindestens zehn Prozent steigt, ebenfalls heuer noch fertig anzuweisen.

Theresia Meier: „Wichtige Angebote für Bauernfamilien wie Gesundheitsaktionen oder Betriebshilfe wird es weiterhin geben.“
FOTO: SVB

Jahresüberschuss in der Krankenversicherung
SVB-Generaldirektor Franz Ledermüller stellte das Budget der SVB für das Jahr 2019 vor, welches insgesamt ein Volumen von 3,4 Milliarden Euro für die bäuerliche soziale Absicherung umfasst und erläuterte die Positionen der Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung sowie des Pflegegeldes.
Laut Ledermüller sei in der Krankenversicherung ein Jahresüberschuss von mehreren Millionen Euro zu erwarten. Allerdings relativiere sich dieser Überschuss aufgrund der gemeinsamen Finanzierung der Unfallversicherung. Der Wegfall des Bundesbeitrags zur Unfallversicherung in Millionenhöhe ziehe hier nach wie vor einen Bilanzverlust nach sich, der durch die Krankenversicherung ausgeglichen werde, so der SVB-Generaldirektor. Eine Vorausberechnung unter Berücksichtigung von Rücklagen – dies unter der Annahme der heute bestehenden gesetzlichen Vorgaben – und durch die positive Gebarung in der Krankenversicherung ergebe, dass die Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung bis ins Jahr 2030 gesichert werden könne.

Franz Ledermüller – die Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung steht auf soliden Beinen, so eine Vorschau bis 2030.
FOTO: SVB

Als vordringliche Ziele für das Jahr 2020 formulierte Ledermüller:
• die SVS als einen für alle Versicherten erkennbaren, gemeinsamen Träger zu etablieren,
• die Unfallversicherung der gewerblich Versicherten in die SVS zu integrieren und
• einen Gesamtvertrag mit der Ärzteschaft als Basis für künftige, harmonisierte Leistungen der Krankenversicherung zu erreichen.

Hans Maad

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