Fairness bei der Stromkostenbremse

Eine Anpassung für bäuerliche und gewerbliche Personen wurde beschlossen.

In der Sondersitzung im neu renovierten Parlament in Wien ist eine Anpassung bei der Stromkostenbremse beschlossen worden. Bereits seit Dezember 2022 gilt in Österreich die Stromkostenbremse. Doch viele Familien, die in der Land- und Forstwirtschaft oder im gewerblichen Bereich tätig sind, beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, die auf das Lastprofil „Landwirtschaft“ oder „Gewerbe“ lauten.

„Bisher waren diese Familien von der Förderung ausgenommen. Diese Lücke haben wir heute mit der Anpassung geschlossen. Somit profitieren künftig auch Personen, die eine Land- und Forstwirtschaft oder einen gewerblichen Betrieb betreiben. Damit sorgen wir dafür, dass alle Personengruppen von der Förderung profitieren. Ein fairer und gerechter Zugang ist garantiert“, erklärt Hermann Gahr, Sprecher der Tiroler VP-Abgeordneten im Parlament. „Dieser Beschluss ist zentral für die bäuerlichen Familienbetriebe, da nun auch sie voll und ganz von der Stromkostenbremse profitieren. Denn gerade die Produktion von Lebensmitteln braucht sehr viel Strom. In Krisenzeiten ist es auch essenziell, die heimische Produktion abzusichern und die regionalen Betriebe sowie die heimische Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen. Ich möchte mich herzlich bei den zuständigen Ministern Norbert Totschnig sowie Finanzminister Magnus Brunner bedanken, die dafür gesorgt haben, dass wir schnell eine praxistaugliche Anpassung gefunden haben“, so Gahr abschließend.

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AUTORred. HP
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