Das lang ersehnter Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) wurde in Begutachtung geschickt. Das klare Ziel des Gesetzes: 100 % Strom aus erneuerbarer Energie bis zum Jahr 2030. Vor allem die Biomassebranche hatte nach Unsicherheiten bezüglich Nachfolgetarifen auf das Gesetz gehofft.

Das neue EAG schafft die nötigen Rahmenbedingungen für die Ausbaumöglichkeiten für neue Biomasse- und Biogasanlagen zur Stromerzeugung, erklärte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Konkret enthält der Gesetzesentwurf eine Biomasse- und Biogas-Nachfolgeregelung bis ins 30. Jahr nach Inbetriebnahme, die Verankerung der Schadholzklausel bei Biomasseanlagen mit einem Brennstoffnutzungsgrad von 60 % und die Ausbaumöglichkeit für Neuanlagen bei Biomasse und -gas (Verstromung). Der Entwurf sieht außerdem die Teilnahme der Landwirtschaft an Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften vor. Dies soll ein Anreiz sein, um selbst in die Produktion von Strom durch beispielsweise Photovoltaik-Anlagen einzusteigen.

Insgesamt ist im EAG laut Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) ein Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um 27 Terrawattstunden (TWh) vorgesehen. Aufgeteilt auf alle erneuerbaren Energieträger entfallen auf Sonnenenergie elf Terrawattstunden, bei Windkraft zehn Terrawattstunden und fünf Terrawattstunden auf Wasserkraft sowie eine Terrawattstunde auf Biomasse. Laut Klimaschutzministerium werden dazu 10 Mrd. Euro an Förderungen ausgeschüttet, die Investitionen in Höhe von 30 Mrd. Euro auslösen sollen.

Kritik: Keine Maßnahmen für grüneres Gas

Kritik am vorgelegten Gesetzesentwurf kommt jedoch von der Biogas-Branche. Der EAG-Begutachtungsentwurf liefere keine Grundlage für eine ganzheitliche Energiewende, der notwendige Rechtsrahmen für Grünes Gas fehle, erklärt der Kompost & Biogas Verband Österreich. Bis 2030 sollen laut Regierungsprogramm 5 % des Gasverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Im aktuellen Entwurf findet sich jedoch kein Lösungsansatz, wie dieses Ziel erreicht werden kann: weder die Umrüstung bestehender Biogasanlagen noch der Bau von Biomethananlagen wird im Gesetzestext erwähnt. Damit fehlen die Rahmenbedingungen für Investitionen in Milliardenhöhe zur Sicherstellung der Wärmeversorgung in Städten und der Stromversorgung im Winter. 

Norbert Hummel, Biogas-Obmann des KBVÖ: „Wie soll man die Stromversorgung auf 100% Erneuerbare umstellen, ohne dabei die Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Blick zu haben. Wenn die Bundesregierung das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 ernst nimmt, muss sie zu ihren Zielen im Bereich Grünes Gas stehen.“ 

Auch für bestehende Verstromungsanlagen auf Basis von Biogas sei der Entwurf ernüchternd. Für sie ist eine Nachfolgeprämienregelung für nur 12 Monate vorgesehen. „Der dahinterstehende Erklärungsversuch, der auf die Einspeisungsmöglichkeit von Biogas verweist, ist angesichts der fehlenden rechtlichen Grundlage dafür schlicht unzureichend“, heißt es vom Kompost & Biogas Verband.

Auch der Bauernbund sieht im Bereich Grünes Gas noch großes wirtschaftliches Entwicklungspotenzial. Direktor Norbert Totschnig erklärt: „Mit Grünem Gas können wir das gesamte vorhandene erneuerbare Rohstoffpotenzial in Österreich heben und neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen. Wir werden uns deshalb in den kommenden Wochen intensiv dafür einsetzen, damit ‘Greening the Gas’ in die Regierungsvorlage des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes aufgenommen und im Ministerrat beschlossen wird“.

Der Gesetzesentwurf befindet sich nun in der Begutachtungsphase. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich mit Jänner 2021.

Eva Zitz

 

Reaktionen aus den Bereichen Wirtschaft, Energie und Politik

Norbert Totschnig, Bauernbund-Direktor: Der Bauernbund-Direktor hält dazu fest: “Ohne Biomasse und Biogas, produziert aus heimischen Rohstoffen, können wir die Klimaziele nicht erreichen. Wir müssen den vorhandenen breiten Mix an erneuerbaren Energieträgern nutzen. Die Land- und Forstwirtschaft kann und wird dabei eine Schlüsselrolle einnehmen müssen, denn wir sind Teil der Lösung.”

Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes: „Das vorgelegte Paket ist begrüßenswert und setzt wichtige Eckpfeiler für die Energiewende, auch dank des Einsatzes von Elisabeth Köstinger und Magnus Brunner für die Biomassenutzung. Ob sich das EAG positiv auf die Branche auswirken wird, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der Details ab. Hierzu muss während der Begutachtung noch deutlich nachgebessert werden. Zusätzlich fehlt die Ausgestaltung des erneuerbaren Gasausbaues.“

ÖVP-Umweltsprecher Johannes Schmuckenschlager: “Das neue EAG schafft die Rahmenbedingungen für Ausbaumöglichkeiten für neue Biomasse- und Biogasanlagen zur Stromerzeugung und sichert den Erhalt der bestehenden Anlagen”, unterstreicht Schmuckenschlager. “Damit geben wir den Anlagenbetreibern, nach den Unsicherheiten der letzten Jahre, die notwendige Planungssicherheit.”

Josef Moosbrugger, Präsident der LKÖ: „Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften und Bürger-Energiegemeinschaften bieten auch im Land- und Forstwirtschaftssektor interessante neue Optionen für die Realisierung von Projekten. Damit Photovoltaikanlagen auf Bauernhöfen realisiert werden können, müssen nicht nur die geeigneten Dachflächen, sondern auch kostengünstige Anschlussmöglichkeiten an das Stromnetz vorhanden sein. Hier ist in vielen Gegenden Österreichs noch erheblicher Handlungsbedarf gegeben.“

Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft: „Über den Erfolg des Gesetzes wird die finale Ausgestaltung entscheiden. Wir sind sehr froh, dass der Entwurf jetzt endlich vorliegt und werden uns intensiv in die Begutachtung einbringen. Der vorliegende Entwurf sieht für die Holzkraftwerke vielversprechend aus, aber einige wichtige Details sind noch offen.“

Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV): „Aus Sicht der Industrie enthält das heute vorgelegte Gesetzespaket auch innovative Elemente wie Energiegemeinschaften und eine stärkere Einbindung der Unternehmen in die Stabilisierung der Netze über die Netzreserve. Damit können neue Akteure am Strommarkt aktiv werden und wirtschaftliche Chancen nutzen. Skeptisch hingegen ist die IV, wenn in einem Fördergesetz ein neues Genehmigungsregime etwa für Wasserkraftwerke eingezogen wird. Wir brauchen schnellere Verfahren und keine neuen Hürden.“

Felix Montecuccoli, Präsident der Land&Forst Betriebe: „Die zugesagte Nachfolgeregelung bis 2030 ist für Land- und Forstwirte von großer Bedeutung und gibt wertvolle Planungssicherheit sowie Ausbaumöglichkeiten. Hier besteht nun eine gute Grundlage, auf der noch weitere Detailregelungen geklärt werden müssen. Biomasse-Anlagen leisten auf dem Weg, weg von fossiler und hin zu erneuerbarer Energie, einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, denn ein nachhaltig und aktiv bewirtschafteter Wald ist aktiver Klimaschutz.“

Norbert Hummel, Biogas-Obmann des Kompost & Biogas Verbandes: „Wie soll man die Stromversorgung auf 100 % Erneuerbare umstellen, ohne dabei die Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Blick zu haben. Wenn die Bundesregierung das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 ernst nimmt, muss sie zu ihren Zielen im Bereich Grünes Gas stehen.“

 

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