In der Bauernschaft wächst der Unmut über die Untätigkeit des Gesundheitsministers bei der Einführung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel. Diese wurde auf Drängen des Bauernbundes im Regierungsprogramm verankert. Konkret wurde darin festgelegt, dass diese für die Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in verarbeiteten Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsverpflegung ab 2021 (!) eingeführt werden soll. Nun macht die oberösterreichische Agrarspitze weiter Druck Richtung dem zuständigen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein von den Grünen, der in dieser Angelegenheit säumig ist: „Es entsteht hier zunehmend der Eindruck, dass offenbar die Lebensmittelindustrie und private Großküchen zu Lasten der Bäuerinnen und Bauern weiter geschont werden sollen“, vermuten Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger und Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger. Anders sei die eingetretene Verzögerung bei der Umsetzung dieses zentralen Vorhabens aus dem Regierungsprogramm aus ihrer Sicht nicht erklärbar.
Sie fordern daher den Gesundheitsminister mit Nachdruck auf, die gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium erarbeiteten Verordnungsentwürfe umgehend in die Begut- achtung zu schicken und in der Folge jedenfalls noch im ersten Halbjahr zu erlassen.
Hohe Lebensmittelqualität verdient Auslobung
Für die rechtliche Umsetzung der Herkunftskennzeichnung sind insgesamt drei Verordnungen vorgesehen. Für deren Erlass ist federführend das Gesundheitsministerium zuständig. Die sogenannte „Lückenschluss-Verordnung“, welche die Nachvollziehbarkeit der Herkunft in der Wertschöpfungskette regeln soll, war bereits im vergangenen Jahr in Begutachtung und wurde von der EU-Kommission bereits notifiziert.
Die beiden weiteren Verordnungen zur Regelung der Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln sowie in der Gemeinschaftsgastronomie (z. B. Schul-, Krankenhaus- und Altersheimküchen sowie Betriebskantinen) befinden sich bereits seit längerer Zeit in der regierungsinternen Koordination. Zentraler Streitpunkt sei die Einbeziehung der Gastronomie in die verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Die Bauernvertreter fordern daher in einem ersten Schritt nun jene Teile der Herkunftskennzeichnung umzusetzen, die im Regierungsprogramm explizit verankert sind und politisch bereits außer Streit gestellt werden konnten. Damit könnte der weitaus überwiegende Teil des Lebensmittelabsatzes in Österreich einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung unterzogen werden. Selbstverständlich werde in einem weiteren Schritt weiterhin die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für die Gastronomiebetriebe gefordert. Parallel dazu werde derzeit unter Federführung des „Netzwerkes Kulinarik“ am freiwilligen Ausbau der Qualitäts- und Herkunftssicherung in der Gastronomie gearbeitet.
„Die hohe Qualität heimischer Lebensmittel verdient es, nicht in einer anonymen Masse unterzugehen, sondern durch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle klar sichtbar zu werden“, betonen Langer-Weninger und Waldenberger mit Blick Richtung zuständigen Minister.
Quelle: Land OÖ
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- Waldenberger und Langer-Weninger fordern die rasche Umsetzung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung.: Land OÖ
- Den Konsumenten soll sowohl bei verarbeiteten Lebensmitteln sowie in Großküchen eine echte Wahlfreiheit hinsichtlich der Lebensmittelherkunft ermöglicht werden.: cmp -stock.adobe.com