Covid-19 fordert auch die Jägerinnen und Jäger

Die Abhaltung von Treib-, Riegel- und Drückjagden mit mehr als zwölf Personen ist bei Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen weiterhin möglich.

Gesellschaftsjagden brauchen ein Präventionskonzept und sollten angemeldet werden.

Die Abhaltung von Treib-, Riegel- und Drückjagden mit mehr als zwölf Personen ist bei Einhaltung aller Corona-Vorsichtsmaßnahmen weiterhin möglich.

Wie der NÖ Jagdverband betont, verfolgt die Jagd ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses. Gesellschaftsjagden sind daher wie Zusammenkünfte im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu werten und trotz verschärfter Covid-19-Einschränkungen zulässig. Bestätigt in dieser Rechtsmeinung sieht sich die Interessensvertretung der mehr als 35.000 Jägerinnen und Jäger in Niederösterreich in einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2017.

Jagdleiter für Einhaltung aller Vorgaben verantwortlich Der Jagdleiter als Organisator der Jagd ist grundsätzlich für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, auch hinsichtlich der Vorgaben der Covid-Maßnahmen-Verordnung verantwortlich. Der NÖ Jagdverband empfiehlt, dazu vorab ein Präventionskonzept zu erstellen sowie die Jagd bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden. Unterlagen dazu finden sich auf der Homepage des Jagdverbandes. Für den Schlüsseltrieb gelten die Regelungen der Gastronomie. Der Betreiber darf Besuchergruppen in geschlossene Räume nur einlassen, wenn diese aus maximal sechs Erwachsenen bestehen, oder aus Personen die im gemeinsamen Haushalt leben.  www.noejagdverband.at

Jagdhornbläsergruppen sollten beachten, dass Proben in Innenräumen nur mehr mit sechs Personen, Outdoor mit zwölf Personen zulässig sind. Auf die Einhaltung des Ein-Meter-Sicherheitsabstandes zu achten. Infos beim NÖ Blasmusikverband unter www.blasmusik.at.

Covid-Maßnahmen bei Gesellschaftsjagden

Verantwortlich für die Einhaltung aller Vorgaben ist der Jagdleiter

  • Einhaltung des ein Meter Sicherheitsabstands
  • Registrierung der Teilnehmer
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo die Einhaltung des Abstands nicht gewährleistet werden kann (beispielsweise beim Transport)
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutz Verantwortlich

- Bildquellen -

  • Agrarfoto.com: Agrarfoto.com
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