Für die meisten der Schülerinnen wird es noch einige Jahre dauern, bis sie überhaupt in diese Situation kommen. Andere werden nicht selbst übernehmen, sind aber als sogenannte „weichende Erben“ unmittelbar betroffen. Davon gehört zu haben bzw. die konkreten Erfordernisse und auftretende Schwierigkeiten eines Übergabsvertrages zu erörtern, ist aber jedenfalls schon in diesen jungen Jahren sinnvoll. „Besonders beeindruckt hat mich heuer, wie differenziert die jungen Menschen denken und sich auch in die Lage der Übergeber oder der weichenden Geschwister hineinversetzen können“, so Bauernbund-Jurist Wolfgang Raab, der den Workshop heuer mit insgesamt 50 Schülerinnen durchgeführt hat.
Erkennen, dass eine Übernahme Zeit braucht
Im Workshop geht es darum, grundlegende Erkenntnisse zum Übergabsvertrag zu vermitteln. So sollen die Beteiligten wissen, dass sie es selbst in der Hand haben, wie sie an das Thema herangehen und wie sie den Vertragsinhalt gestalten. Sie sollen die Übernahme nicht als punktuelles Ereignis begreifen, sondern als fließenden Prozess verstehen. Und sie sollen ebenso erkennen, dass eine gute Übernahme Zeit braucht. Konkret werden auch Vertragsklauseln besprochen, die vor 20 Jahren noch üblich waren, heute aber womöglich komplett überholt sind. Im heurigen Workshop wurden auch einige neue Aspekte intensiver beleuchtet. So wurden auch die Folgen einer Scheidung besprochen sowie die Möglichkeiten diese vertraglich mit einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung bereits im Vorfeld zu regeln. Thematisiert wurde auch der Bereich Respekt und Altern in Würde – die Schülerinnen waren mit großem Eifer dabei und ließen ihrer Kreativität auch mit einem Rollenspiel freien Lauf.