Zu seiner 40. Sitzung der laufenden Gesetzgebungsperiode trat der NÖ Landtag am 7. Juli in St. Pölten zusammen. Nach zwei aktuellen Stunden zum Thema “Rechtsbruch im Asylbereich schädigt unsere Gemeinden” sowie zu “Strukturreform und Wirtschaftlichkeit zum Wohle der Patienten” wurde neben anderen Punkten auch die große Problematik des hohen Bodenverbrauchs diskutiert.
Neues Bodenschutzgesetz schützt unsere Böden
In der einleitenden aktuellen Stunde zum Thema “Rechtsbruch im Asylbereich schädigt unsere Gemeinden” stellte sich die VP-NÖ auf die Seite der Leistungswilligen und Leistungsbereiten. “Man verstehe die Mindestsicherung als Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt. Wer arbeiten gehe, dürfe nicht der Dumme sein”, so Bernhard Ebner. Es folgte eine weitere aktuelle Stunde zum Thema “Strukturreform und Wirtschaftlichkeit zum Wohle der Patienten”. Dazu meldete sich Karl Bader (VP-NÖ) zu Wort und unterstrich die positiven Trends, wie die gesunkene Sterblichkeitsrate und die gestiegene Lebenserwartung der Menschen, in der NÖ Gesundheitspolitik.
Das Ziel als Bundesland Niederösterreich sei es, diese positiven Trends weiter fortzuführen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems im Auge zu halten, so Bader. Im Zuge einer neuen Gesetzesanpassung des NÖ Raumordnungsgesetzes (NÖ ROG 2014) treibt die VP-NÖ den Bodenschutz weiter voran, denn für das herausragende Natur- und Agrarland Niederösterreich hat das Problem des anhaltenden Bodenverbrauchs eine enorme Bedeutung.
Bauernbundmandatar Manfred Schulz betonte, dass bei allen Neuwidmungen auf Bedarf und Reserven geachtet würde und dank der Novellierung des Gesetzes könne der Bodenschutz weiter vorangetrieben werden. “Die Änderung bringe eine positive Entwicklung der Gemeinden und der Wirtschaft sowie den Schutz wertvoller Grünräume”, unterstrich der Landtagsabgeordnete Manfred Schulz.
Gemeinden sind somit verpflichtet, Flächenbilanzen zu führen. Das bedeutet, wenn in einer Gemeinde zu viel ungenütztes Bauland vorhanden ist, darf in Zukunft kein zusätzliches Grundstück mehr als Bauland ausgewiesen werden.
Auch neue Handelseinrichtungen dürfen in NÖ bereits seit dem Jahr 2005 nicht mehr auf der “grünen Wiese” errichtet werden. Handelseinrichtungen, dazu gehören zum Beispiel Einkaufszentren, können nur mehr innerhalb des geschlossenen Siedlungsbereichs gebaut werden. Durch die neue Gesetzesanpassung werden zudem neue Bodenschutzmaßnahmen vorangetrieben. Handelseinrichtungen, die außerhalb des Zentrums liegen, dürfen bei baulichen Erweiterungen kein zusätzliches Grünland für neue Parkplätze erschließen. Einer unnötigen Bodenversiegelung wird dadurch Einhalt geboten.
Eine weitere Neuerung betrifft auch Baulandumlegungen, denn nicht jedes gewidmete Grundstück ist nach Lage, Form und Größe von vornherein gut bebaubar. Ähnlich einer “Kommassierung” können nun Flächen neu umgelegt werden. Ziel dabei ist, dass innerörtliche Potenziale an Attraktivität dazu gewinnen. Zudem hilft dies auch den öffentlichen Finanzen, weil damit die bestehende Infrastruktur besser ausgelastet werden kann.
Eine Neuerung ergibt sich auch für die “erhaltenswerten Gebäude im Grünland”. Für den familieneigenen Wohnbedarf dürfen diese nun statt 300 auf bis zu 400 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche ausgebaut werden, Gemeinden können jedoch Höchstgrenzen festsetzen. Zudem wurde auch die Berechnungsformel für die Standortabgabe neu formuliert, anstelle eines Pauschalbetrags fließt nurmehr das tatsächliche Ausmaß der neuen Wohnfläche in die Berechnung ein. Auch schon bisher geleistete Beiträge der Eigentümer für die Errichtung von Güterwegen werden nun angerechnet.