Im Grunde ist das eine Enteignung”, bringt es Christina Brunner, Ortsbäuerin von Baumgartenberg (Bezirk Perg) auf den Punkt. Denn die Flächen, wo der Biber wütet, können nicht mehr bewirtschaftet werden. Betroffen sind Waldflächen, durch aufgestaute Bäche und Biberdämme trifft es auch Grünland und Acker. Schäden treten auch bei landwirtschaftlichen Maschinen auf, weil sie auf Feldwegen einsinken, wo der Biber Tunnel gegraben hat.
“Schäden sind nicht mehr tragbar”
1500 Euro Ertragsentgang pro Hektar und Jahr schätzt Manfred Huber, Ortsbauernobmann von Baumgartenberg (Bezirk Perg), die Schäden auf seinem Grundstück: “Zwei Hektar Wald kann ich wegen dem Biber nicht bewirtschaften.” Wo früher ein gepflegter Wald stand, steht jetzt das Wasser, aufgestaut von Bibern. Wie berichtet, haben sich die Ortsbauernschaften von Naarn, Baumgartenberg, Mitterkirchen und Saxen zu einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossen. Dort ist man sich einig: “Die Schäden haben ein Ausmaß erreicht, das weder aus sicherheitsrelevanter noch wirtschaftlicher Sicht tragbar ist.”
So sieht es auch Bauernbund-Direktorin Maria Sauer, die vor Ort war, um sich ein Bild von der Situation zu machen “Es muss rasch etwas geschehen. Dem zuständigen FP-Landesrat Manfred Haimbuchner ist es scheinbar egal, dass durch die Überpopulation enormer Schaden angerichtet wird”, so Sauer, und weiter: “Müssen erst Menschen zu Schaden kommen, bis Haimbuchner eine Entscheidung trifft?” Direkt an den betroffenen Grundstücken geht nämlich der Donauradweg vorbei. Rosemarie Ferstl, Bezirksbauernbundobfrau von Perg: “Durch vom Biber gefällte Bäume werden Menschenleben gefährdet.” Gefordert werden von den Betroffenen vor allem zwei Punkte, wie Christian Lang, Sprecher der Interessensgemeinschaft, sagt: “Zum einen muss die Haftungsfrage geklärt werden. Es kann nicht sein, dass Grundbesitzer für Schäden oder eventuelle Unfälle haften. Und zum anderen muss es die Möglichkeit der Entnahme des Bibers auf Antrag geben.” In Ausnahmefällen – so regelt es die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie – ist auch jetzt schon eine Entnahme erlaubt. Die letzte Genehmigung liegt zurück: Sie wurde 2014 beim Machland-Damm erteilt.
Haimbuchner muss etwas unternehmen
Franz Prinz, Ortsbauernobmann von Naarn, hat die Dramatik bereits in einem Brief an den zuständigen FP-Landesrat Haimbuchner geschildert. Die Antwort, die er bekam, “war nichtssagend”, so Prinz. Außer einer Paragraphenaufzählung zu den zugrundeliegenden Gesetzen enthält der Brief nicht viel. Wie mühsam in dieser Frage die Behördenwege und zermürbend die bürokratischen Hürden sind, hat auch Hubert Sageder aus St. Ägidi (Bezirk Schärding) erfahren. “Die Zuständigen der Naturschutzabteilung zeigen kein Verständnis. Hier entscheiden Personen, die weit weg von der Realität sind”, so Sageder. Unter den Bauern breite sich deshalb eine große Frustration aus. “Für uns Bauern werden Grund und Boden wertlos. Und nichts wird unternommen. Wir wollen den Biber nicht ausrotten. Aber was zuviel ist, ist zuviel.”