“Extreme Wetterereignisse, wie die katastrophalen Spätfröste Ende April dieses Jahres, haben unseren Bauern, besonders am Obst- und Weinsektor, schwere wirtschaftliche Verluste zugefügt. Die Politik hat rasche Hilfe zugesagt. Vor dem Sommer gab es eine politische Einigung auf die entsprechende Richtlinie, um den frostgeschädigten Landwirten zu helfen”, so Bauernbund-Landesobmann Abg. z. NR Niki Berlakovich.
Erlass der Sonderrichtlinie
Seitens des Landwirtschaftsministeriums wurde am 12. Juli 2016 der Entwurf einer “Sonderrichtlinie zur Abfederung von außerordentlichen Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von Frost im Jahr 2016” veröffentlicht. Ausständig ist noch die Zustimmung des Bundeskanzleramtes, damit der Erlass rechtskräftig wird. “Die bäuerlichen Betriebe brauchen schnell eine finanzielle Unterstützung, damit sie auf eine größtmögliche betriebliche Planbarkeit setzen können. Daher fordere ich, die Sonderrichtlinie zur Hilfe für frostgeschädigte Bauern so rasch wie möglich zu erlassen”, erklärt Berlakovich. Frostgeschädigte Betriebe können ihre Anträge noch bis heute, 15. September 2016, (für Obstkulturen, Erdbeeren, Hopfen und Obstjunganlagen) und bis 15. November 2016 (für Weingärten) in den zuständigen landwirtschaftlichen Bezirksreferaten einbringen.