Weil es immer wieder zu Unsicherheiten darüber kam, ob nun Bauern- und Wochenmärkte stattfinden dürfen, hat das Landwirtschaftsministerium klargestellt: Märkte können auch weiterhin veranstaltet werden. Allerdings müssen sich Betreiber und Kunden an bestimmte Regeln halten, um zur Corona-Eindämmung beizutragen.
Um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren, empfiehlt das Ministerium folgende Verhaltensregeln:
- Halten Sie zwischen Ihnen und den Miteinkaufenden einen Mindestabstand von einem Meter ein.
- Bilden Sie Warteschlangen an Ständen, an denen besonders viel los ist und achten Sie auch dabei ebenso auf den notwendigen Mindestabstand.
- Sowohl Standbetreiber wie auch Kundinnen und Kunden werden angehalten, einen Nasen- und Mundschutz sowie Einweghandschuhe zu tragen. Die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln bei den Verkaufsständen wird empfohlen.
- Die Veranstalter werden ersucht, die Abstände zwischen den Ständen bzw. Verkaufshütten – sofern das möglich ist – zu erhöhen.
- Die Standbetreiber können weitere Vorkehrungen zur Reduktion des Infektionsrisikos – wie etwa Schutzscheiben zwischen Stand und Einkäufer – treffen.
- Vor Ort sollen keine Speisen und Getränke zur direkten Konsumation ausgegeben werden.
- Die Einkäufe sollen zügig erledigt und die Verweildauer am Markt damit so kurz wie möglich gehalten werden.
- Einkaufen oder anbieten dürfen nur Personen, die gesund sind und keine Symptome einer Infektionskrankheit zeigen.
- Personen, die zur Risikogruppe zählen – insbesondere ältere Menschen – sollen ihre Einkäufe nach Möglichkeit vorbestellen und/oder von Menschen aus ihrem nahen Umfeld erledigen lassen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Einkäufe zügig erledigt werden.
- Die Betreiber von Märkten werden ersucht, Standinhaber und Kunden regelmäßig auf die Einhaltung dieser Verhaltensregeln hinzuweisen.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger erklärte dazu: „36.000 landwirtschaftliche Betriebe beziehen einen Teil ihres Einkommens aus der Direktvermarktung. Sie sind regionale Nahversorger für viele Menschen, sei es auf Märkten oder Ab-Hof-Läden. Mit diesen Verhaltensregeln schaffen wir größtmögliche Sicherheit für Kunden, aber auch Betreiber.“ Innenminister Karl Nehammer warnte zugleich vor Verstößen. Nehammer: „Als Exekutive müssen wir einschreiten, wenn es zu Verstößen gegen die Maßnahmen der Bundesregierung kommt. Gerade wenn es um die Einhaltung des Mindestabstands und unerlaubte Gruppierungen von mehreren Personen geht, kommt es immer wieder zu Anzeigen. Um das zu vermeiden und Märkte weiterhin aufrecht erhalten zu können, sind die Verhaltensregeln eine wichtige Maßnahme.“
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