Bauernbündler deckt FPÖ-Fauxpas im Parlament auf

Bereits am 9. September diesen Jahres hat die  EU-Kommission die Änderung von spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs kundgemacht. Damit entfällt die 21-Tage-Frist für das Inverkehrbringen von Frischeiern nach dem Legen.

Ein Nationalratsabgeordneter der FPÖ hat im Ausschuss des Parlaments vergangene Woche jetzt einen Antrag auf Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und für die Anpassung der EU-Regelung betreffend Inverkehrbringen von Frischeiern eingebracht, mit einer Frist bis 31. März 2023. Eine solche Regelung für Eier ist laut ÖVP-Nationalrat Andreas Kühberger aber schon in Kraft getreten. „Die FPÖ stellt auch hier Forderungen, die bereits längst in Umsetzung sind.“ Am 8. Dezember 2022 wurde nämlich die Haltbarkeitsfrist von Eiern von zwölf auf 28 Tage angehoben. Den Blauen empfiehlt Kühberger daher „weniger Populismus, mehr Information“.

Für Peter Weidinger, Konsumentenschutzsprecher der ÖVP im Nationalrat, ist die Verlängerung der Haltbarkeitsfrist von Eiern „eine wichtige Maßnahme gegen die Lebensmittelverschwendung.“

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  • : Thomas Topf
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AUTORRed. MR
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