Wenn wir heute über Europa reden, so reden wir über eine Materie, die unser Leben und unsere Zukunft bestimmt.” Das betonte LK Österreich-Präsident Hermann Schultes vergangene Woche im Rahmen des Bad Ischler Sozial-Partner Dialoges über Europa. Schultes appellierte an die Politik, eine Gesetzesänderung zu erwirken, mit der in der Landwirtschaft Arbeitskräfteüberlassung erleichtert wird. “Dadurch können wir Menschen beschäftigen, sodass sie leichter in unserem Land Fuß fassen können”, so Schultes.
Anerkannte Flüchtlinge in Arbeitsmarkt einbinden
In jenen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft, in denen keine Stammarbeitskräfte zur Verfügung stehen, könnten ausgebildete Asylberechtigte Arbeit finden, wenn rasch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. “Wir wollen anerkannte Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt einbinden und für sie längerfristige, attraktive Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen schaffen”, erklärte Schultes seine Initiative. Diese Menschen kommen aus Ländern mit einem hohen Anteil an Landwirtschaft und bringen meist ein gewisses Grundverständnis für diese Arbeiten mit. Verschiedene Organisationen würden die praktische Ausbildung im Bereich Landwirtschaft in ganz Österreich nach den Bedürfnissen der täglichen bäuerlichen Praxis organisieren. Der Maschinenring etwa habe sich bereits dazu bereit erklärt, sagte Schultes.
Die theoretische Ausbildung sollte über Kooperationspartner, wie das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald- und Landwirtschaft sowie den Österreichischen Landarbeiterkammertag erfolgen. Damit diese Initiative greift, brauche man das Instrument der Überlassung von Arbeitskräften in die Land- und Forstwirtschaft. Daher müssten die entsprechenden Regelungen rasch vorgenommen werden, so Schultes‘ Appell. Dieser Vorschlag habe eine ganze Reihe von Vorteilen: Die Asylberechtigten werden in den Arbeitsprozess mit einer für sie auch sinnschöpfenden Tätigkeit integriert. Damit werden Spracherwerb und Integration in die Gesellschaft erleichtert. Sie erwerben auch in einem EU-Land eine anerkannte Qualifikation, und schließlich können sie mithelfen, den Bedarf an landwirtschaftlich ausgebildeten Arbeitskräften dort besser zu decken, wo keine Stammarbeitskräfte zur Verfügung stehen, ergänzte der LK Österreich-Präsident.
Rasche gesetzliche Umsetzung nötig
Dies gesetzlich umzusetzen, verlangt die Anpassung des Landarbeitsgesetzes. Damit wird die Arbeitskräfteüberlassung durch agrarische Erwerbs- und Wirtschaftsgenos-senschaften auf Basis der land- und forstwirtschaftlichen Kollektivverträge möglich gemacht.
“Wenn wir die gesetzlichen Vorarbeiten rasch erledigen, kann beispielsweise die Maschinenring-Organisation durch ihr österreichweites Netzwerk einen wertvollen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen leisten”, so Schultes. Damit könnten Arbeitskräfte zu landwirtschaftsüblichen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Wenn Organisationen, wie der Maschinenring, als Ausbildungseinrichtung für Flüchtlinge tätig werden, stünden Fördermöglichkeiten über die arbeitsplatznahe Qualifizierung des AMS zur Verfügung. Diese verfolge nämlich das Ziel, gesuchte Fachkräfte gezielt für den Bedarf eines Betriebes auszubilden und diesen Arbeitskräften eine Erwerbschance zu geben. “Dies bringt auch eine Entlastung des Sozialsystems mit sich. Daher brauchen wir rasch die gesetzliche Umsetzung”, unterstrich Schultes.