Planmäßig zahlt die Agrarmarkt Austria (AMA) am 26. April 2023 rund 140 Mio. Euro für das Österreichische Agrarumweltprogramm (ÖPUL) 2015, rund 63 Mio. Euro für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ) und rund 1,5 Mio. Euro für Direktzahlungen (DZ) aus. Die Hauptauszahlung für das ÖPUL mit 75 Prozent, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete mit ebenfalls 75 Prozent und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2022, fand bereits am 21. Dezember 2022 statt. Die Zahlungen für das ÖPUL 2015 und die AZ für benachteiligte Gebiete sind im Wesentlichen auf die Restzahlung in Höhe von 25 Prozent für das Antragsjahr 2022 zurückzuführen. 

Bei den Zahlungen berücksichtigt sind auch die Einarbeitung von Korrekturen und Einsprüchen in den Berechnungsergebnissen. Ebenso erfolgt mit Ende April die Auszahlung der Prämie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau – Sommer/Herbst 2022“ im Ausmaß von 75 Prozent. Die restlichen 25 Prozent werden voraussichtlich im Dezember ausbezahlt. 

Zuschuss für Stromkosten

Zusätzlich zu den genannten Zahlungen wird das Pauschalmodell des „Stromkostenzuschuss Landwirtschaft“ ausbezahlt. „In Summe werden für die Stufe 1 ‚Pauschalmodell‘ des Stromkostenzuschuss Landwirtschaft, der nach den flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten wie Hektar und Großvieheinheiten berechnet wurde, rund 90,3 Mio. Euro an rund 106.000 Betriebe überwiesen. Die Antragstellung erfolgte automatisch und unbürokratisch über den Mehrfachantrag Flächen“, informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA. Im Rahmen der „Ländlichen Entwicklung – Projektförderung“ erhalten Betriebe zudem rund 29,2 Mio. Euro. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme „Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung“ mit in Summe 10,1 Mio. Euro. Auch ausgezahlt werden die 3,4 Mio. Euro aus dem Waldfonds.

Temporärer Agrardiesel und CO2-Bepreisung folgen

Aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe kann die Auszahlung des temporären Agrardiesels, das sind 7 Cent pro Liter, nicht wie ursprünglich vorgesehen über die AMA erfolgen, sondern muss vom Bundesministerium für Finanzen oder genauer vom Zollamt Österreich durchgeführt werden. Die Umstellung läuft bereits, eine mögliche Auszahlung durch das Zollamt ist im August 2023 geplant. Für die CO2-Bepreisung läuft aktuell noch das Notifizierungsverfahren der Rückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft bei der EU-Kommission. Nach Abschluss dieser soll die Auszahlung voraussichtlich im Herbst/Winter 2023 über die AMA erfolgen.

Einspruchsfrist beachten

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden am 5. Mai 2023 versendet. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich sei laut Griesmayr, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA entnommen werden.

Informationen unter www.eama.at

- Bildquellen -

  • Ackerbau: oticki/Stock.Adobe.com
- Werbung -
AUTORMartina Rieberer
Vorheriger ArtikelBauernbund schießt bei Brachen-Kritik scharf zurück
Nächster ArtikelKitz- und Wildrettung mit Drohnentechnologie