Immer strengere Umweltauflagen verbunden mit Einschränkungen wie verpflichtende Brache oder Pestizidverboten würden die Leistungsfähigkeit der Bauern bedrohen. Mit dieser Warnung haben sich zwei ausgewiesene Agrarjuristen nun gegenüber der APA zu Wort gemeldet.

Laut Gottfried Holzer und Roland Norer von der Österreichischen Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht (ÖGAUR) müsste die Einhaltung zahlreicher Umweltauflagen für die Landwirtschaft gegen andere Prinzipien abgewogen werden. Dazu zähle allen voran der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Agrarbetriebe. Wenn also Umweltauflagen verhängt werden, müsse dabei auf ökonomische Auswirkungen und Folgen Rücksicht genommen werden, so die beiden Juristen im Gespräch mit der Austria Presse Agentur. So stünde etwa die zeitweise Stilllegung eines Teils der Agrarflächen im Spannungsfeld zur Versorgungssicherheit. Auch die Einschränkung von Düngemitteln und Pestiziden bedeute weniger Ertrag, fordern Holzer und Norer diesbezüglich Kompromisslösungen ein.

„Sonderstellung für agrarisches Eigentum”
Eine Sonderstellung brauche es zudem für agrarisches Eigentum, weil es anders als etwa ein Industriebetrieb „weder mobil noch vermehrbar ist“, so die beiden Agrarjuristen. Dazu kämen gesamtgesellschaftliche Ansprüche, die nicht unmittelbar mit der Produktion zu tun hätten, die es zu berücksichtigen gelte; etwa der Zugang zu Waldflächen als Erholungsraum oder verschiedene Auflagen zum Gewässerschutz oder für den Erhalt der Biodiversität, wie das Belassen von Totholz im Wald. Mit solchen Vorgaben werde aber – oft ohne Entschädigung – in die Produktionsgrundlage der Landwirte eingegriffen, so Holzer.

Würde die EU-Biodiversitätsrichtlinie wie geplant umgesetzt, so müssten 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zum Landschaftsschutz mit Hecken und Brachen ausgestaltet werden, gibt der einstige Direktor der LK Niederösterreich zu bedenken. Eine solche außer Nutzung-Stellung wäre aber „nicht primär ein agrarwirtschaftliches, sondern ein gesellschaftliches Interesse”, so Gottfried Holzer.

Roland Norer ist Universitätsprofessor in Luzern und Präsident des ÖGAUR; sein Kollege Holzer lehrt an der Universität für Bodenkultur und ist Vorstandsmitglied der rund 150 Mitglieder zählenden Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht. Ernüchterndes Resümee der beiden ÖGAUR-Vertreter: „Wir sehen eine Entwicklung, die ökologische Ansprüche an die Landwirtschaft stellt, die eigentlich nichts mehr mit genuin landwirtschaftlichen Zielen zu tun hat.”

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AUTORRed. BW
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