Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist bis auf eine Entfernung von 80 km Luftlinie an Österreich herangerückt. Am Dienstag dieser Woche (27. Juni 2017) hat das tschechische Landwirtschaftsministerium in Prag das Auftreten der Seuche an zwei Wildschweinen mitgeteilt. Der Fundort der Tiere lag in der südöstlichen Region Zlin. Hausschweine in Zucht- und Mastbetrieben seien nicht betroffen, hieß es aus Prag. Als unmittelbare Vorbeugungsmaßnahme wurde in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Fundort der Wildschweine eine Sperrzone eingerichtet. Bei 5000 Schweinen eines nahen Agrarbetriebs wurden Blutproben angeordnet. Die Landwirte in Tschechien wurden aufgerufen, die Hygienemassnahmen zu verschärfen.
Wildschweine vermutlich durch Speisereste infiziert
Laut Information von Ulrich Herzog, Gruppenleiter für Veterinärthemen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, sind das Baltikum und der Nordosten Polens bereits seit einigen Jahren von der ASP betroffen. Da es gegen den hochinfektiösen und sehr dauerhaften Erreger keinen wirksamen Impfstoff gibt, blieben sämtliche Eindämmungsversuche in den betroffenen Regionen bisher erfolglos. Der nun erfolgte Übersprung des Virus nach Tschechien kam aber doch überraschend (siehe Karte 1). Man vermutet, dass die Übertragung durch Lebensmittelreste erfolgte. Eine Übertragung auf dem Luftweg ist unwahrscheinlich. Als Vektoren kommen vorrangig Lebensmittel, tierische Produkte oder Menschen (z. B. Saisonarbeiter) in Frage. Für Menschen oder andere Tiere als Schweine ist der Erreger harmlos.
Kontrollzone in Österreich wurde eingerichtet
Zum Schutz der heimischen Schweinebestände hat die Behörde in Österreich in einem ersten Vorbeugungsschritt eine Kontrollzone verordnet. Dieses „gefährdete Gebiet“ umfasst alle nördlich der Donau gelegenen Gebiete der Verwaltungsbezirke: Hollabrunn, Tulln, Korneuburg, Mistelbach, Bruck an der Leitha, Gänserndorf sowie alle Wiener Bezirke nördlich der Donau (siehe Karte 2).
• Funde beim Amtstierarzt melden – In den genannten Gebieten sind alle verendet aufgefundenen Wildschweine der Behörde (Amtstierarzt) zu melden. Dieser veranlasst die Entnahme von Gewebeproben und deren Untersuchung im nationalen Referenzlabor der Ages. Die Tierkörper sind seuchensicher zu entsorgen.
• Freilandhaltung ab 4. Juli 2017 verboten – Weiters sind in den genannten Gebieten Freilandhaltungen von Schweinen spätestens ab 4. Juli 2017 verboten. Bescheidmäßige Ausnahemgenehmigungen durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden sind möglich.
Schweine in Auslaufhaltung sind jedenfalls während der Dämmerungs- und Nachtstunden im Stallinnenbereich zu halten.
Importe von Schweinen aus der Seuchenregion sind untersagt
Laut Herzog gab es nach bisherigem Stand auf Grundlage der Tiertransportdatenbank in jüngerer Vergangenheit keine Tiertransporte aus der Seuchenregion nach Österreich. Um die Übertragung der ASP auf heimische Hausschweinebestände bestmöglich zu unterbinden, gilt für schweinehaltende Betriebe folgender Maßnahmenkatalog:
• jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen verhindern;
• keine Speiseabfälle an Schweine verfüttern;
• keine Betriebsfremden in den Stall lassen; Personen, die den Stall betreten, müssen saubere, betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen;
• Mäuse und Ratten sind konsequent zu bekämpfen;
• Tiertransportfahrzeuge müssen nach jeder Fahrt gereinigt und desinfiziert werden;
• Futtermittel- beziehungsweise Einstreudepots sind vor dem direkten Kontakt mit Wildschweinen zu schützen;
• die Einbringung von Grünfutter (Sauengras) in Haltungsanlagen ist zu unterlassen;
• Landwirte, die selbst auch Jäger sind und mit Wildschweinen in Kontakt kommen, habe besondere Hygienemaßnahmen zu beachten.
Zusammenarbeit mit der Jägerschaft
Eine wichtige Rolle bei der ASP-Vorbeugung kommt der Jägerschaft zu. In der Kontrollzone soll die Jagd auf Wildschweine so erfolgen, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird. Insbesondere sollten größere Tierbewegungen über große Entfernungen durch eine schonende Bejagung verhindert werden. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von Wild- und Hausschweinen ist zu vermeiden. Bei der Jagd anfallende Tiermaterialien sind möglichst seuchensicher zu entsorgen.
Zur Überwachung und Vorbeugung richtet die Veterinärbehörde ein Monitoringsystem ein, das eine frühzeitige Feststellung von ASP-Fällen bei Wildschweinen ermöglichen soll. Es finden regelmäßige Meetings der Tierseuchenexperten statt, in denen die zu treffenden Maßnahmen besprochen werden.
- Bildquellen -
- Karte: ASF In Estland, Lettland, Litauen, Polen, In Der Ukraine: www.fli.de
- 1727 Web Kontrollzone ASP 28062017: www.verbrauchergesundheit.gv.at/