Hilfe auch für bäuerliche Betriebe

Seit Montag können Landwirte einen Antrag auf Soforthilfe aus dem Härtefallfonds stellen, der von der Bundesregierung wegen der Corona-Krise eingerichtet wurde. Eine zweite Förderphase startet Mitte April.

Von der Corona-Krise betroffene Vollerwerbsbauern können seit Anfang der Woche Soforthilfe beantragen. Bauern im Nebenerwerb können ab 16. April um Hilfe ansuchen.

Der Härtefallfonds soll neben Kleinunternehmen in der Wirtschaft auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterstützen, die von der Krise nicht verschont bleiben. Der Bundesregierung geht es jetzt um die Sicherung von Existenzen. Kanzler Kurz: „Koste es, was es wolle.“ Abgewickelt wird die Soforthilfe für betroffene Land- und Forstwirte über die Agrarmarkt Austria (AMA). Förderwerbern soll so rasch wie möglich unter die Arme gegriffen werden.

Wer wird unterstützt?

Die Unterstützungen werden in zwei Phasen abgewickelt. Derzeit läuft Phase 1: Auf dem Internet-Portal eama.at findet man ein Formular, wo betroffene Betriebe, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften, seit Montag, 30. März, unbürokratisch ihre Anträge stellen können. Diesen werden bis zu 1.000 Euro Soforthilfe in Aussicht gestellt. In Phase 2 werden neben den Vollerwerbs- auch Nebenwerbsbauern, generell Betrieb mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz unter 2 Mio. Euro unterstützt. Mehrfachversicherungen sind dabei zulässig. Die Betriebe müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum Vergleichszeitraum des Vorjahres oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50 % zum Vorjahresvergleichszeitraum bei Fremdarbeitskräften nachweisen.

Konkret zielt die Hilfe aus dem Fonds ab auf den Wein- und Mostbuschenschank, auf Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen, auf Vermieter von Urlaub am Bauernhof-Zimmern oder Ferienwohnungen als Nebengewerbe. Auch Betriebe, die ihre Erzeugnisse direkt an die Gastronomie, Schulen oder Gemeinschaftsverpflegung sowie Gärtnereiprodukte direkt oder an den Groß- und Einzelhandel vermarkten, gehören dazu. Unter die Härtefall-Regelung fallen zudem Landwirte mit agrar- und waldpädagogischen Angeboten, wie „Schule am Bauernhof“ oder Seminarbäuerinnen. Und wer Sägerundholz erzeugt, das derzeit nicht mehr abgeholt werden kann, gilt ebenso als Kandidat für die Unterstützung.

Höhe der Auszahlung

Phase 1: Die Antragstellung für Phase 1 ist bereits offen. Für Betriebe mit einem Einheitswert von bis zu 10.000 Euro gibt es einen Zuschuss von 500 Euro. Für Betriebe mit Einheitswerten von mehr als 10.000 Euro beträgt der Zuschuss 1.000 Euro.
Phase 2: Diese startet am 16. April 2020. Voll- und Nebenerwerbsbetriebe können dann bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Monat für die folgenden drei Monate beantragen. Nebeneinkünfte werden dabei gegengerechnet. Alle Förderungen sind steuerfrei. Zudem gilt: Phase 1 und 2 werden zusammengerechnet, die Förderung aus Phase 1 wird also von den Förderungen der Phase 2 abgezogen. Insgesamt kann ein Betrieb somit eine Förderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro erhalten.

Digitaler Antrag per Handy

Neben dem PIN-Code ist es auch möglich, mit der Handy-Signatur ins Serviceportal eama.at einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind weiters die LFBIS- Nummer der Statistik Austria und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.
Wer noch keinen PIN-Code hat, kann diesen bei der AMA anfordern. Der PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt. Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-Signatur findet man ebenfalls im Internet. Auch eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung steht online zur Verfügung. Treten dennoch Probleme auf, stehen Mitarbeiter der AMA (per E-Mail einstiegshilfe@ama.gv.at) und für fachliche Fragen (le-projekte@ama.gv.at ) zur Verfügung. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Der Härtefallfonds soll ein Sicherheitsnetz für unsere bäuerlichen Familienbetriebe sein. Es geht um schnelle und unbürokratische Hilfe.“

www.eama.at

www.handy-signatur.at

https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen

- Bildquellen -

  • Soforthilfe: bluedesign – stock.adobe.com
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