Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hat eine Novelle des Ökostrom-Gesetzes in Begutachtung geschickt, um die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostrom-Abgabe umzusetzen. Diese Befreiung war schon Teil des Ökostrom-Pakets gewesen, das die SPÖ mit ihrem Veto im Bundesrat zu Fall gebracht hatte. „Es geht nicht um Parteipolitik, sondern um den Kampf gegen Energiearmut. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine vollständige Ökostromkostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte und eine spürbare und sofort wirksame Entlastung für Menschen mit geringerem Einkommen vor“, so Elisabeth Köstinger.
Derzeit bezahlt jeder Haushalt rund 70 bis 90 Euro Ökostrombeitrag im Jahr. Einkommensschwache Haushalte werden mit dieser Novelle, wie auch von der GIS, zu 100 Prozent befreit, damit werden rund 300.000 Haushalte entlastet. Dafür braucht es wieder eine 2/3 Mehrheit im Bundesrat. „Hoffentlich wird die SPÖ diesmal Vernunft über parteipolitisches Kalkül setzen. Für uns war klar – wir geben hier nicht auf – im Gegenteil, wir halten das, was wir versprechen“, ergänzt Köstinger. „Der Kampf gegen Energiearmut darf nicht den parteipolitischen Spielchen der SPÖ zum Opfer fallen, dafür hat niemand Verständnis.“
Biomasse Grundsatzgesetz auf Schiene
„Die Entlastung einkommensschwacher Haushalte durch die Befreiung von der Ökostrompauschale und die Rettung der Biomasse-Anlagen sind uns wichtig, daher haben wir in kurzer Zeit mit inhaltlicher und rechtlicher Sorgfalt Entwürfe für beide Gesetze erarbeitet und in Begutachtung geschickt“, so Köstinger. Die Erarbeitung des Biomasse Grundsatzgesetzes war ebenfalls notwendig geworden, weil die SPÖ im Bundesrat die Ökostrom-Novelle blockiert hat. „Wir setzen auch weiterhin auf heimischen Ökostrom und nicht nach parteipolitischem Kalkül handeln, uns geht es um die Sache. Die beiden Gesetze sollen möglichst rasch beschlossen werden. Das ist ein gemeinsames Paket, dabei soll es auch bleiben“, so Köstinger.