Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 10. Jänner 2018, den „Familienbonus plus“ im Ministerrat beschlossen. Der „Familienbonus plus“ soll im Wesentlichen Familien mit Kindern steuerlich entlasten und ab 1. Jänner 2019 wirksam werden.
Jene Familien, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, sprich mehr als etwa 1260 Euro brutto monatlich verdienen, erhalten jährlich pro Kind einen Steuerbonus von bis zu 1500 Euro. Ab einem Bruttoeinkommen von 1700 Euro wirkt der Familienbonus voll. Dieser Steuerbonus wird für alle Kinder unter 18 Jahren angewendet, die in Österreich leben und für die Familienbeihilfe bezogen wird. Jene Eltern, die Geringverdiener und somit nicht steuerpflichtig sind, erhalten keinen Steuerbonus. Sie sollen durch eine Erhöhung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrags profitieren. Wie hoch diese Erhöhung ausfallen soll, ist jedoch noch nicht bekannt.
Der Bonus von bis zu 1500 Euro pro Jahr ist ein steuerlicher Absetzbetrag. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll ein Absetzbetrag von 500 Euro bestehen. In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem Partner in Anspruch genommen werden oder auf beide Partner verteilt werden. Für getrennt lebende Eltern, die beide Unterhalt leisten, soll der Familienbonus auf beide Eltern aufgeteilt werden.
Der derzeitige Kinderfreibetrag von 440 Euro jährlich pro Kind wird abgeschafft, ebenso die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten. Bislang kann man von den Kosten für die Kinderbetreuung inklusive Verpflegung bis zu 2300 Euro pro Kind und Jahr absetzen.
Die Steuerentlastung des „Familienbonus plus“ anhand einiger Beispiele:
• Familien mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2300 Euro ersparen sich durch den Bonus jährlich 3000 Euro an Steuern, also 100 % der Steuerlast.
• Bei einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro spart man 80 Prozent, bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro 55 Prozent der Steuerlast.
Laut Regierung werden etwa 700.000 Familien vom geplanten Familienbonus profitieren. Die Steuerersparnis bzw. die Kosten für den Staat werden bis zu 1,5 Mrd. Euro betragen. Der „Familienbonus plus“ soll am 1. Jänner 2019 wirksam werden.
Familienleistungen in Österreich
Laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) stiegen die Aufwendungen der öffentlichen Hand für Familien in Österreich seit Mitte der 2000er-Jahre von 7,9 Mrd. Euro (2006) auf knapp 9,3 Mrd. Euro (2013). Mit 2,9 % des BIP entsprachen sie 2013 knapp dem Wert des Jahres 2006 (drei Prozent). Bezogen auf die langfristig rückläufige Zahl der Kinder und Jugendlichen bis 19 Jahre hält seit Mitte der 2000er-Jahre auch die langfristige Tendenz steigender Pro-Kopf-Familienleistungen an: Von 4400 Euro pro Kind 2006 stiegen sie bis 2013 auf etwa 5500 Euro. Dabei wiesen die Ausgaben für Kinderbetreuungseinrichtungen pro Kind (unter sechs Jahren) die größte Dynamik auf: Sie verdoppelten sich zwischen 2006 und 2013 fast auf 3661 Euro. Dagegen stiegen die gesamten Familienleistungen pro Kind um 25 %, die direkten Geldleistungen pro Kind um elf Prozent und die Steuererleichterungen pro Kind um 17 %. Seit Mitte der 2000er-Jahre verändert sich die Struktur der Familienleistungen merklich. Der Anteil der Ausgaben für Betreuungseinrichtungen nahm zwischen 2006 und 2013 von 11,2 % auf 18,8 % der Gesamtausgaben zu. (Quelle: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung)
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- Familie Mit Brettspiel: Wodicka