120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss gibt es jetzt für die Landwirtschaft. Erhebung und Auszahlung erfolgen unbürokratisch über den Mehrfachantrag und in zwei Stufen. Es gibt einen pauschalen Zuschuss pro Fläche und Tier sowie einen verbrauchsabhängigen Zuschuss. Die Auszahlung startet ab dem zweiten Quartal 2023.
Die Stromkosten hätten sich bei besonders energieintensiven Betrieben „verfünffacht”, weshalb dieser Zuschuss für die Landwirtschaft laut Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig eine „weitere Maßnahme zur Bewältigung der Teuerung” sei. Damit sichere die Bundesregierung Familienbetriebe und somit auch die Versorgung mit Lebensmitteln ab. Das Auszahlungsmodell wurde vom Landwirtschaftsministerium (BML) gemeinsam mit der Interessenvertretung und der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erarbeitet. Ziel sei, mit den zwei Stufen die gesamte landwirtschaftliche Urproduktion sowie das landwirtschaftliche Nebengewerbe erfassen zu können. „Es besteht die Möglichkeit, beide Zuschüsse zu bekommen”, bestätigt BML-Sektionschef Johannes Fankhauser im Gespräch.
Stufe 1: Pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug
Der Zuschuss wird differenziert nach flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten (Hektar/Großvieheinheiten) berechnet und großteils per automatischem Antrag abgewickelt. Hier ist also kein separater Antrag nötig. Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh ausbezahlt. Das gilt zumindest für alle rund 110.000 Betriebe, die einen Mehrfachantrag bei der Agrarmarkt Austria stellen. Betriebe ohne Mehrfachantrag 2022 können einen Antrag bis 31.12.2022 gegebenenfalls mit Angabe der Tierliste zum Stichtag 1. April 2022 nachreichen. Als Sockelbetrag werden jedenfalls 100 EUR pro Betrieb ausbezahlt.
Quelle: BML
Stufe 2: Verbrauchsabhängiger Zuschuss
Definiert sind stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder, die basierend auf dem tatsächlichen Stromverbrauch einen Antrag stellen können. Dazu gehören u.a. elektrisch betriebene Beregnung, Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Produktion im geschützten Anbau; Aquakultur; Weinproduktion; Buschenschank oder auch Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen und andere Nebengewerbe. Für die Abwicklung ist ein Nachweis zum durchschnittlichen Stromverbrauch der vergangenen zwei Jahre notwendig. Als Mindestschwelle werden je Betrieb 7.500 kWh Stromverbrauch festgelegt. Nach Abzug der möglichen pauschalen Abgeltung der 1. Stufe und unter Berücksichtigung der Mindestschwelle wird die errechnete Bemessungsgrundlage mit etwa 10,4 Cent/kWh bezuschusst. Rund 35.000 Betriebe werden diesen verbrauchsabhängigen Zuschuss beantragen können. Die elektronischen Anträge mit den erforderlichen Nachweisen sind bei der AMA bis 15. April 2023 einzureichen.
Die Auszahlung erfolgt dann in zwei Stufen – für Stufe 1 im zweiten Quartal 2023 sowie für Stufe 2 im zweiten Halbjahr 2023. Details unter www.landwirtschaft.at.
„Für viele Bäuerinnen und Bauern stellen die aktuell hohen Strompreise eine große wirtschaftliche Herausforderung dar. Mit einem Volumen von 120 Mio. Euro setzen wir damit eine weitere gezielte und unbürokratische Unterstützung um, die nicht nur die Kostenbelastung abfedert, sondern auch die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichert“, so Totschig. Der Stromkostenzuschuss gehöre zu einem umfassenden Entlastungspaket, das die Bundesregierung bereits umgesetzt hat, um bäuerliche Familienbetriebe zu unterstützen.
Darüber hinaus hat das BML Beispiele für Betriebe gerechnet:
Beispielbetrieb 1
Mittlerer Ackerbaubetrieb
Jahresverbrauch Strom: 2.400 kWh
Fläche: 40 ha Ackerland
Gesamt: EUR 248,- Entlastung
Beispielbetrieb 2
Mittlerer Veredelungsbetrieb mit Stiermast
Jahresverbrauch Strom: 9.300 kWh
Fläche: 30 ha Ackerland
Großvieheinheit GVE: 50 Masttiere
Gesamt: EUR 966,- Entlastung
Beispielbetrieb 3
Direktvermarkter mit Milcherzeugung und Heutrocknungsanlagen
Jahresverbrauch Strom: 50.000 kWh
Fläche: 12 ha Dauergrünland intensiv
GVE: 15 Milchkühe und 5 Jungrinder
Gesamt: EUR 4.420,- Entlastung
- Bildquellen -
- : BML
- : BML/BKA Dunker