Neues Merkblatt zur Futterhygiene beim Gülleeinsatz im Grünland

Ab 1. Februar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur streifenförmigen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Flächen mit Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau. Zu diesem Thema, das auch in Österreich im Zusammenhang mit der Reduktion von Ammoniak-Emissionen wichtiger wird, hat die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) das Merkblatt Nr. 471 „Futterhygiene bei der Gülleausbringung im Grünland – Hinweise zum optimalen Einsatz von Schleppschuh und Injektion“ veröffentlicht. Ein Autorenkollektiv der DLG-Ausschüsse für „Grünland und Futterbau“ und „Futter- und Substratkonservierung“ gehen darin auf emissionsarme, bodennahe und streifenförmige Ausbringtechniken (Schleppschlauch, Schleppschuh und Injektion) im Hinblick auf futterhygienische Aspekte ein.
 
Zentraler Anspruch beim Einsatz bodennaher Ausbringungstechnik ist ein sauber geerntetes und hygienisch einwandfreies Futter von Flächen, die hinsichtlich geschlossener Nährstoffkreisläufe sowie einer hohen Verwertung des Stickstoffs mehrmals im Jahr – insbesondere während der Vegetationsperiode – mit flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche, Biogasgärrest) gedüngt werden.
 
Das Merkblatt beschreibt Ergebnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen und Erfahrungen von Praktikern, die die Technik bereits in dem geforderten Sinne einsetzen. Dies soll dazu beitragen, Grünlandlandwirten und Futterbaubetrieben die optimierte Anwendung dieser emissionsarmen Gülleapplikationstechniken im Vergleich zur Breitverteilung nahe zu bringen und bestehende Unsicherheiten bzw. Vorbehalte gegenüber den neuen Verfahren und den damit verbundenen futterhygienischen Gesichtspunkten abzubauen.
 
Das Merkblatt ist unter www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/gruenland/dlg-merkblatt-471 gratis abrufbar.

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  • MB 471 Titel Web Rgb: DLG
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AUTORRed. MS
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