Der Tierschutz wird in Österreich neu geregelt. Gestern, Donnerstag, wurde das neue Tierschutzgesetz von der SPÖ-ÖVP-Koalition im Parlament beschlossen. Insbesondere zwei Punkte waren für die Landwirtschaft strittig: die Anbindehaltung von Rindern sowie die Katzenhaltung am Bauernhof. Nach mehreren harten Verhandlungswochen, geführt von Bauernbund-Präsident Jakob Auer und ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl, konnten beide Streitpunkte im Zuge des neuen Tierschutzpakets möglichst praxisnah gelöst werden. Neu ist eine Meldepflicht der dauernden Anbindehaltung (bei der BH) bis Ende 2019. Darunter fallen Betriebe, die nicht mindestens 90 Tage Weide, Auslauf oder Bewegungsmöglichkeit sicherstellen können. Ebenfalls neu: Halter von freilaufenden Zuchtkatzen müssen diese chippen und melden. Nicht gechippte freilaufende Katzen am Hof sind zu kastrieren.
Überblick der Änderungen für Tierhalter:
Betäubung zur Schmerzausschaltung erfolgt ausschließlich durch Tierärzte.
Landwirt darf Kälberenthornung (Ausbrennen) durchführen.
Dauernde Anbindehaltung (< 90 Tage Auslauf) wird meldepflichtig.
Voraussetzungen für die dauernde Anbindehaltung werden im Tierschutzgesetz verankert und um Sicherheitsaspekt erweitert.
Freilaufende Zuchtkatzen müssen gechippt und gemeldet werden, nicht gechippte freilaufende Katzen kastriert oder abgegeben werden.