Aufgrund vermehrter Fälle von Geflügelpest (Subtyp H5N8) im vergangenen Winter hat das Gesundheitsministerium eine bundesweite Verpflichtung zur Stallhaltung von Geflügel verordnet, die mit 10. Jänner in Kraft trat. Nachdem seit Anfang März sowohl im Inland als auch international eine wesentliche Verbesserung der Lage zu beobachten ist, wird die Stallpflicht nun mit Samstag, 25. März, aufgehoben, teilt das zuständige Ressort mit.
Da jedoch nach wie vor ein gewisses Übertragungsrisiko von Wildvögeln auf Hausgeflügel besteht, sollen bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen österreichweit in Kraft bleiben. Diese beinhalten, dass Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel so zu halten sind, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird. Konkret bedeutet das, dass die Fütterung und Tränkung der Tiere im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen muss, dafür kein Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser verwendet werden darf, zu dem Wildvögel Zugang haben sowie, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind.
Außerdem haben die Tierhalter unverzüglich die Behörde zu informieren, wenn ihre Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
Diese Sicherheitsmaßnahmen sind sowohl von wirtschaftlichen Betrieben als auch von privaten (Klein)Haltungen einzuhalten. Sie bleiben so lange in Kraft, bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt, heißt es in der Aussendung des Gesundheitsministeriums. Mit Einsetzen der wärmeren Temperaturen und dem Abschluss des Vogelzuges in die Winterquartiere wird dies für die nächsten Wochen erwartet.
In Österreich wurden insgesamt 153 Fälle bei tot aufgefundenen Wildvögeln verzeichnet, fast alle Bundesländer waren betroffen. In zwei Betrieben mussten die dort vorhandenen Vögel tierschutzgerecht getötet und entsorgt werden.
AIZ