“Mit der Übernahme der Kosten der Blutuntersuchung, im Rahmen der vektorfreien Zeit der Blauzungenkrankheit, unterstützt das Land NÖ jene Bäuerinnen und Bauern, die besonders von den Folgen des neuerlichen Ausbruchs der Seuche betroffen waren”, gab LR Stephan Pernkopf bekannt, dass so wie in der vergangenen Saison rund 30.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Vektorfreie Zeit ab 2. Dezember
Nachdem das Gesundheitsministerium die Kundmachung zur Festlegung eines vektorfreien Zeitraums übermittelt hat, gelten nunmehr wieder die “gelockerten” Vorschriften im Tierverkehr. In der vektorfreien Zeit wird davon ausgegangen, dass keine Gnitzen in der Natur auftreten, die die Blauzungenkrankeit übertragen. Die vektorfreie Zeit wurde für den Zeitraum 2. Dezember 2016 bis 28. April 2017 festgelegt. Das bedeutet, für den Transport von Tieren aus der Schutzzone in ein freies Gebiet ist eine Impfung nicht mehr erforderlich, wenn die Tiere frühestens 28 Tage nach Beginn der vektorfreien Zeit negativ auf Antikörper getestet wurden. Die Impfpflicht entfällt auch dann, wenn das Tier frühestens 14 Tage nach Beginn der vektorfreien Zeit negativ auf Antigen (Virus) getestet wurde. Nach Vorliegen des Testergebnisses ist das Verbringen möglich. Das Land NÖ wird auch heuer die Kosten übernehmen.