“Gerade für den Almausschank, ‚Urlaub am Bauernhof‘, für die Vereine und Direktvermarkter muss es Verbesserungen geben. Der derzeitige Zustand ist untragbar”, stellte Jungbauern-Obmann Stefan Kast zur seit 1. Mai gültigen Registrierkassenpflicht fest. Auch Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer appellierte an Finanzminister Hans Jörg Schelling: “Es droht die Vernichtung der Vereinskultur, vor allem aber auch der gemeinnützigen Einrichtungen in unserem Land, wenn die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in dieser Form zur Anwendung kommt.” Am vergangenen Dienstag schien Bewegung in die Sache zu kommen. Schelling erklärte, er sei für Gespräche über Änderungen an der Registrierkassenpflicht offen. Der Finanzminister wies aber auch darauf hin, dass mögliche Änderungen nur im Einvernehmen mit dem Koalitionspartner SPÖ umsetzbar seien. Jedenfalls würden derzeit Vorschläge von Bundesländern und Organistionen überprüft. Vorgeschlagen wird, die Umsatzgrenze, unter der es keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gibt, von derzeit 15.000 auf einheitlich 30.000 Euro anzuheben. Die unentgeltliche Mitarbeit von vereinsfremden Personen bei “kleinen Vereinsfesten” sollte weiterhin möglich sein. “Auch der Entfall der Belegerteilungspflicht bei Bagatellumsätzen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein”, erklärte Mödlhammer. Und auch Kast forderte im Namen der Jungbauernschaft “eine umgehende Nachjustierung der Registrierkassenpflicht”. Für viele Vereine, noch mehr aber für Feuerwehren, Rettungsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen, seien zudem die derzeitigen Regeln völlig unverständlich. Auf diese Weise würde man mittelfristig nicht nur das ehrenamtliche Engagement zerstören, “es würde auch dazu führen, dass die öffentliche Hand künftig Leistungen bezahlen muss, die bisher von Freiwilligen erbracht worden sind. Das kann doch nicht der Sinn sein”, kritisierte der Gemeindebund-Präsident. Für Mödlhammer ist Schellings Gesprächsbereitschaft jedenfalls ein positives Signal.
Registrierkassenpflicht soll neu überarbeitet werden
Vorgeschlagen wird, die Umsatzgrenze, unter der es keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gibt, von derzeit 15.000 auf einheitlich 30.000 Euro anzuheben.
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