Die Novelle des Weingesetzes (1061 d.B.) bringt folgende Änderungen: Die Integration des Ausbruchweins in die Kategorie “Trockenbeerenauslese” und die Schaffung eines Vorbehalts der Bezeichnung “Ausbruch” für Prädikatweine aus Rust soll ermöglicht werden. Neu ist auch die Erhöhung des Hektarhöchstertrags von 9000 kg auf 10.000 kg nach Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf die Anforderungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (Invekos). Die Novelle stellt zudem klar, dass das Rebflächenverzeichnis in Zukunft nicht von der Bundeskellereiinspektion, sondern von den für die Katasterführung zuständigen Landesstellen geführt wird.
Durch die Novelle soll auch der bisher aufgrund der entsprechenden EU-Vorschriften nur befristet zugelassene “Uhudler” dauerhaft abgesichert werden. Die neuen Bestimmungen sehen zu diesem Zweck vor, Weine aus Direktträgerrebsorten, aus denen die beliebte regionale Spezialität hergestellt wird, vom Weinbereich in den Obstweinbereich zu übertragen. Die Vorschriften für Wein – önologisches Verfahren, Kellerbuch, Kataster – bleiben dabei aber aufrecht. Wie aus den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage hervorgeht, könnte nunmehr für die Uhudlerregion im Südburgenland eine geschützte Ursprungsbezeichnung beantragt werden, womit die Bezeichnung “Uhudler” für diese Region geschützt wäre. Für die übrigen Regionen eröffnen die vorgeschlagenen Bestimmungen die Möglichkeit, aus Uhudlertrauben auf Flächen, die für Weinbau zugelassen sind, Obstwein zu erzeugen, wobei dieser jedoch nicht als “Uhudler” in Verkehr gebracht werden darf.