ÖWAV-Seminar “Forstrecht in der Praxis” am 19. November 2020 in Wien

Haftungsängste führen oft zu unnötigen Fällungen. FOTO: agrarfoto.com
Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) veranstaltet am 19. November 2020 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, der Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH und den Land & Forst Betrieben Österreich das Seminar,,Forstrecht in der Praxis”  in Wien.

Anmerkung:
Bei der Durchführung der ÖWAV-Seminare werden die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung gelangen. Sollte aufgrund der Entwicklungen rund um das Corona-Virus Verschiebungen notwendig werden, informiert der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband vorab.

 
 

Seminarinhalt:
Die Wälder und die Bäume außerhalb des Waldes sind vom Klimawandel massiv betroffen. Bei jedem Schaden (z.B. durch Astabbrüche) sollte jemand schuld sein. Die daraus entstehenden Haftungsängste führen zu unnötigen Fällungen, insbesondere von älteren Bäumen. Diese wirken aber besonders kühlend und sind oft auch emotional bedeutsame Naturelemente.
Im ersten Block des Seminars wird somit das Forst- und Haftungsrecht betrachtet, ob bzw. wie diese Rechtsbereiche den aktuellen Herausforderungen entsprechen und die derzeitige Judikatur dargestellt.
In weiterer Folge wird der Vollzug des Forstrechts in der rechtlichen und fachlichen Praxis behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Nutzbarkeit des Waldbodens und die Rodung, welche durch den Klimawandel noch an Bedeutung gewonnen haben.
Auch wird aus dem Vollzug des Holzhandelsüberwachungsgesetzes, dem Gesetz zur Durchführung der EU-Holzhandelsverordnung, berichtet. Demnach ist etwa das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz sowohl für Importeure als auch für Waldeigentümer verboten.
Im dritten Block dreht sich alles um Nutzungskonflikte: An den Wald werden viele, durch den Klimawandel noch zunehmende, Ansprüche gestellt. Diese kollidieren nicht selten untereinander oder mit den Interessen der Waldeigentümer. In Österreich steht der Schutzwald im Fokus der Politik. Hochwässer bei Wildbächen können bei Verklausungen eine besondere Gefahr darstellen. Die Räumung der Wildbäche haben nach § 101 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975 letztlich die Gemeinden zu besorgen. 

Das Programm im Detail finden Sie unter folgendem Link: >>> Programm
Anmeldungen per E-Mail  grassl@oewav.at, Fax 01/532 07 47 oder über die Online-Anmeldung >>>
 

Seminarbeitrag:
ÖWAV-Mitglieder:                          € 250,– (+ 20 % USt.)
Nichtmitglieder:                             € 420,– (+ 20 % USt.)
Tarif für Studierende :                      € 50,–  (+ 20 % USt.) (bis max. 27 Jahre, Inskriptionsbestätigung)Teilnahme physisch oder online möglich!
Achtung, auf Grund der aktuellen Covid-19-Vorgaben ist die Anzahl der physischen TeilnehmerInnen limitiert!
Das Seminar wird zusätzlich auch online angeboten. bitte geben Sie Ihre Auswahl im Anmeldeformular bekannt!
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