EU-Wahl: Details zum Wahlablauf in Österreich

Weil die Briten am 29. März aus der EU ausscheiden, ändert sich auch die Zusammensetzung des EU-Parlaments. Statt bisher 751 Mandaten werden bei der EU-Wahl am 26. Mai nur 705 Mandate vergeben. Österreich erhält einen zusätzlichen Sitz.

Das Ergebnis der EU-Wahl stellt auch die Weichen dafür, wer als Kommissionspräsident ins Berlaymont-Gebäude in Brüssel einziehen wird.

Nach der EU-Wahl am 26. Mai 2019 wird Österreich 19 statt bisher 18 Abgeordnete ins EU-Parlament entsenden. Grund dafür ist der Austritt Großbritanniens aus der Union, kurz: Brexit. Am 29. März, also noch vor der EU-Wahl, wird Großbritannien die EU verlassen und somit auch an der Wahl nicht mehr teilnehmen. Die Sitze im Parlament werden dementsprechend neu aufgeteilt. Künftig wird das EU-Parlament deshalb aus 705 statt 751 Abgeordneten bestehen.

Stimmenvergabe

Gewählt werden die Abgeordneten alle fünf Jahre nach dem Verhältniswahlrecht. Das heißt: Je mehr Stimmen eine Partei oder Liste auf sich vereint, desto mehr Kandidaten ziehen ins Parlament ein. Dies gilt für alle 27 Mitgliedsstaaten, wobei jeder EU-Mitgliedsstaat nach seinen eigenen rechtlichen Bestimmungen die Wahl durchführt.
So gibt es in Österreich nur einen Wahlkreis, der das gesamte Bundesgebiet abdeckt. Wie auch bei den Nationalratswahlen gibt der Wähler seine Stimme für eine Partei ab, zusätzlich kann auch eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten der gewählten Partei abgegeben werden. Für die Sitzvergabe gilt in Österreich die Vier-Prozent-Hürde. Auch diese Hürden unterscheiden sich in den Mitgliedsländern.

Wahlberechtigung

Zur Wahl berechtigt sind alle Österreicher ab 16 Jahren, auch jene, die im Ausland leben. Ihre Stimme können Wahlberechtigte, wie auch bei der Nationalratswahl, am Wahltag in der Wahlbehörde, in einer fliegenden Wahlbehörde oder mittels Briefwahl abgeben.

Parlamentskonstitution

Nach der Wahl schließen sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammen. Anfang Juli tritt das neue Parlament erstmals zusammen und wählt einen Parlamentspräsidenten. Währenddessen beraten die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat über die Nominierung eines Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten. Der Vorschlag erfolgt unter Rücksichtnahme des Wahlergebnisses. Der vorgeschlagene Kandidat stellt sich dann dem Parlament vor. Um Kommissionspräsident zu werden, muss der Kandidat von der absoluten Mehrheit der EU-Abgeordenten gewählt werden. Dies sind in der künftigen Zusammenstzung 353 der 705 Stimmen.
Für die Europäische Volkspartei (EVP) wird Fraktionschef Manfred Weber als Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Er erhebt als Vertreter der aktuell größten Fraktion im EU-Parlament auch den Anspruch, der nächste Kommissionspräsident zu werden.

- Bildquellen -

  • Drapeaux Berlaymont: Europäische Union/Etienne Ansotte
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