Was noch vor weniger als zwei Jahren undenkbar gewesen wäre, könnte bald Realität werden. Die Regierung steht einer 3G-Pflicht am Arbeitsplatz grundsätzlich positiv gegenüber und die Einführung gilt derzeit als ziemlich sicher. Das würde bedeuten, dass in der anhaltenden Corona-Pandemie Beschäftigte nur geimpft, getestet oder genesen an ihren Arbeitsplätzen erscheinen dürfen. Jeder Arbeitnehmer, der weder genesen noch geimpft ist, wird also verpflichtet, für jeden einzelnen Arbeitstag einen gültigen Test vorzulegen.
Zweifelsfrei ist das auf Dauer sehr mühselig. Aber jedes Schulkind testet sich ohne großes Aufsehen drei Mal in der Woche, da könnte man meinen, dass das auch für Erwachsene zumutbar ist. Wie bei den Schülern könnte man nach der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz davon ausgehen, dass von der arbeitenden Bevölkerung eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht, egal ob am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies müsste einen direkten Nutzen für Betriebe und ihre Mitarbeiter haben und zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Denn wo viele Menschen zusammenkommen, darf es vielleicht auch Verhaltensregeln geben. Ohnehin ist 3G in vielen Betrieben jetzt schon Pflicht.
In Italien ist die 3G-Regel bereits beschlossen und wird ab Mitte Oktober gelten. Als Folge schnellt die Impfquote dort in die Höhe. Die Kritiker sprechen von einer versteckten Impfpflicht. Gerade gegen diese „Pflicht“ wollen sich viele zur Wehr setzen, was der große Zulauf zum Volksbegehren gezeigt hat. Auch für die Juristen wird es noch einiges zu tun geben bei der Klärung, ob es für die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz eine rechtliche Grundlage gibt.
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