Dies schließt auch eine Wiederherstellung gewisser Anteile von Moorflächen ein. Das Parlament konnte sich laut Agra-Europe mit seiner Forderung, den Artikel zum Schutz landwirtschaftlicher Ökosysteme zu streichen, nicht durchsetzen. Allerdings müssen die Mitgliedsländer konkrete Schritte zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Ökosysteme gemäß der Trilog-Einigung erst ab Ende 2030 in die Wege leiten.

Keine 10 Prozent Landschaftselemente

Danach muss alle sechs Jahre bei zwei von drei Indikatoren eine positive Entwicklung erreicht werden. Genannt wird hier die Steigerung des Anteils landwirtschaftlich genutzter Flächen mit vielfältigen Landschaftsmerkmalen. Die von der Kommission vorgeschlagenen 10 Prozent sind aber vom Tisch. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Anhebung des Bestands an organischem Kohlenstoff in den Ackerflächen ergreifen. Im Hinblick auf die Ziele des dritten Indikators sind sie in der Pflicht, Verbesserungen beim sogenannten „Grünland-Schmetterlingsindex“ zu erreichen.

Konkrete Ziele zum Moorschutz

Zur Wiederherstellung entwässerter Moore müssen die Mitgliedstaaten gemäß dem Ergebnis des Trilogs bis zum Jahr 2030 auf mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Böden, bei denen es sich um entwässerte Torfgebiete handelt, Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen. Von diesem Anteil muss wiederum „mindestens ein Viertel“ wiedervernässt werden. Bis 2040 müssen die Mitgliedsländer auf 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Moorflächen Maßnahmen zu deren Wiederherstellung ergreifen. Hiervon soll mindestens ein Drittel wiedervernässt werden.

Wiedervernässung für Betriebe freiwillig

Bis zur Jahrhundertmitte sollen dann auf der Hälfte dieser Flächen Renaturierungsmaßnahmen erfolgen. Nicht weniger als ein Drittel davon muss wiedervernässt werden. Betont wird, dass solche Maßnahmen für Landwirte und private Landbesitzer freiwillig seien. Zugleich heißt es aber, dass die vorgegebenen Anteile von den EU-Staaten erfüllt werden müssen. Die Trilog-Partner begründeten dies nach der Einigung damit, dass der Schutz der Moore oder deren Wiedervernässung „eine der kosteneffizientesten Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen im Agrarsektor und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt“ sei.

Rückgang der Bestäuberpopulationen umkehren

Bereits bis spätestens 2030 verpflichtend umkehren müssen die EU-Staaten indes den Rückgang der Bestäuberpopulationen. Danach muss wieder ein steigender Bestandstrend bei diesen Insekten erreicht werden. Dieser soll mindestens alle sechs Jahre erfasst werden.

Josef Moosbrugger: “Die erwirkte Einigung kann nur als ideologieübersättigter Schnellschuss gewertet werden, der mehr Fragen als Antworten aufwirft.”

Lob und Tadel seitens der Agrarpolitik

Kritik erntet das nun auf dem Tisch liegende NRL von Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger. “Die erwirkte Einigung kann nur als ideologieübersättigter Schnellschuss gewertet werden, der mehr Fragen als Antworten aufwirft”, moniert Moosbrugger. Dem hält EVP-Chefverhandlerin Christine Schneider (CDU) entgegen: „Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission war ideologisch motiviert, praktisch nicht durchführbar und eine Katastrophe für Landwirte, Waldbesitzer und Fischer.” Bei der nun erzielten Einigung haben sich aber wohl “in vielen Hauptanliegen auch andere Fraktionen in unsere Richtung bewegt”, so Schneider. Auch Bauernbund-Präsident Georg Strasser zeigt sich in Anbetracht des überparteilichen Schulterschlusses zuversichtlich. “Die offenen Fragen müssen wir jetzt kritisch und genau prüfen, damit wir nicht ein grünes Europa mit umweltschädlichen Importen aus fraglicher Herkunft aufwiegen”, betont der Bauernbündler dennoch.

Bernhuber: “Die Auswirkungen für die Landwirtschaft und Ernährungssicherheit sind kaum abschätzbar.”

Lobende Worte finden Moosbrugger und Strasser  für ÖVP-Agrarsprecher im EU-Parlament, Alexander Bernhuber, der mit seinen Kollegen den Plänen „die heftigsten Giftzähne ziehen“ konnte, wie es der LKÖ-Chef formuliert und ergänzt: „Nicht auszudenken, was rausgekommen wäre, wenn wir keine Bauernvertreter in den EU-Gremien hätten.“ Auch Bernhuber selbst sieht die Einigung nach wie vor kritisch: “Die Auswirkungen für die Landwirtschaft und Ernährungssicherheit sind kaum abschätzbar.” Der EU-Parlamentarier hält “angesichts der weltweiten Krisen und Herausforderungen in der Lebensmittelversorgung”  außerdem weitere Belastungen für “unverantwortlich”. Alle Aspekte der Renaturierung seien nämlich in 23 bestehenden Gesetzen bereits ausreichend reglementiert, so Bernhuber.

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AUTORRed. BW
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