LK-Präsident Mößler: Rechtssicherheit für Grundeigentümer

Gemeinsam mit dem BMLFUW hat die LK-Kärnten in den letzten Wochen an einer Lösung für die Grundeigentümer gearbeitet

LK-Präsident Johann Mößler ©LK Kärnten
LK-Präsident Johann Mößler ©LK Kärnten
Die Landwirtschaftskammer Kärnten legt die mit dem BMLFUW (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) abgestimmte Vorgangsweise im Konflikt des Nationalparks mit den Grundeigentümern vor. Landesrat und Nationalpark-Referent Gernot Darmann ist gefordert, Prämien auszuzahlen. Mit Wirksamkeit 2016 wurden seitens der Nationalparkverwaltung Hohe Tauern mehr als 200 Entschädigungsverträge zwischen Grundeigentümern und Nationalpark mit Verweis auf eine vermeintliche Überschneidung mit dem Agrarumweltprogramm Öpul gekündigt. Im Frühjahr 2016 hat sich jedoch herausgestellt, dass der wahre Grund der Vertragskündigung darin liegt, den Anteil der stillgelegten Flächen in der Kernzone des Nationalparks von derzeit unter 50 Prozent (%) auf 75 % zu steigern. Die Nationalparkverwaltung verwies dabei auf internationale Vorgaben. Die betroffenen Grundeigentümer weigern sich jedoch, zusätzliche Flächen außer Nutzung zu stellen, da sie die Almflächen für die Bewirtschaftung brauchen. “Die Außer-Nutzung-Stellung von Flächen durch eine Vertragskündigung erzwingen zu wollen, ist nicht hinnehmbar. Es geht dabei um zusätzliche 9000 ha Almen, die seit Jahrhunderten mittels extensiver Schafbeweidung bewirtschaftet werden. Stilllegungen gemäß internationalen Kriterien mag ja für Nationalparks in Afrika oder Nordamerika Sinn machen, der Nationalpark Hohe Tauern hat seine Besonderheit aber durch die extensive bäuerliche Bewirtschaftung, und die gilt es zu erhalten, nicht zu verbieten”, so LK-Präsident Johann Mößler in Richtung Darmann, der nach dem Ausscheiden von Landesrat Christian Ragger für die Situation verantwortlich ist.

Lösung für Grundeigentümer

Gemeinsam mit dem Landwirtschafts- und Umweltministerium hat die LK-Kärnten in den letzten Wochen an einer Lösung für die Grundeigentümer gearbeitet und dem zuständigen Landesrat vorgeschlagen. In einer Übergangslösung bis längstens 2020 sollten die ursprünglichen Verträge in adaptierter Form wieder abgeschlossen werden und Optionen erarbeitet werden, wie die internationalen Kriterien langfristig erreicht werden könnten. Denn laut BMLFUW muss der Nationalpark erst im Jahr 2030 75 % der Kernzone stillgelegt haben.

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