Landwirte und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die von einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind, können mit einer Einmalzahlung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) rechnen. Die Kommission hat am Freitag eine Sondermaßnahme vorgeschlagen, damit die Mitgliedstaaten einen einmaligen Pauschalbetrag an Landwirte sowie Agrar- und Lebensmittelunternehmen zahlen können. Mit einer Einmalprämie sollen die Direktzahlungen einiger Landwirte um bis zu 15.000 Euro aufgestockt werden. Die Kommission verstärkt zudem die Überwachung der wichtigsten Agrarmärkte, die von Russlands Einmarsch in der Ukraine betroffen sind.

Enorme Preissteigerungen, insbesondere bei Energie, Düngemitteln und Futtermitteln, setzen den europäischen Agrarsektor unter Druck und führen zu Liquiditäts- und Cashflow-Problemen für Landwirte und kleine ländliche Unternehmen (KMU), die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

“Die Landwirte stellen mit Unterstützung der Gemeinsamen Agrarpolitik weiterhin unermüdlich ihren Verdienst unter Beweis, indem sie unter schwierigen Bedingungen weiter Lebensmittel produzieren. Nach der COVID-19-Pandemie sind sie jetzt stark von den Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine betroffen. Für einige Betriebe steht das Überleben auf dem Spiel. Mit dieser Maßnahme – der letzten in einer Reihe von Hilfen, die im Rahmen der GAP ermöglicht werden – unterstützen wir sie, damit sie weiterhin die weltweit benötigten Nahrungsmittel erzeugen, für ihr Land sorgen und ihre Familien versorgen können”, so der Kommissar.

Sobald diese Maßnahme von den beiden gesetzgebenden Organen der EU angenommen ist, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu beschließen, die verfügbaren Mittel in Höhe von bis zu 5% ihres ELER-Haushalts für die Jahre 2021 bis 2022 für direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und KMU zu verwenden, die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind. Dies entspricht einem potenziellen Budget von 1,4 Mrd. Euro in der EU.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Unterstützung gezielt auf Begünstigte auszurichten, die von der derzeitigen Krise am stärksten betroffen sind und in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Nährstoffmanagement, effiziente Ressourcennutzung oder umwelt- und klimafreundliche Produktionsmethoden engagiert sind.

Zahlungen sollen bis zum 15. Oktober 2023 erfolgen

Ausgewählte Landwirte und KMU könnten bis zu 15.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro erhalten. Die Zahlungen sollen bis zum 15. Oktober 2023 erfolgen. Um von dieser außerordentlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, müssen die Mitgliedstaaten eine Änderung ihrer Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum vorlegen, die diese neue Maßnahme einführt.

Der am Freitag präsentierte Vorschlag für diese Hilfsmaßnahme folgt auf das 500-Millionen-Euro-Paket zur Unterstützung der EU-Landwirte, das am 23. März im Rahmen der Mitteilung “Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme” angenommen wurde.

Kommission will Agrarmärkte stärker überwachen

Nach einer ebenfalls am Freitag veröffentlichten Entscheidung müssen die Mitgliedstaaten der Brüsseler Behörde monatlich ihre Lagerbestände an Getreide, Ölsaaten, Reis und zertifiziertem Saatgut dieser Erzeugnisse mitteilen, die von den betreffenden Erzeugern, Großhändlern und Marktteilnehmern gehalten werden. Die Kommission hat außerdem eine spezielle Übersicht mit aktuellen detaillierten Statistiken über Preise, Erzeugung und Handel mit Mahlweizen, Mais, Gerste, Raps, Sonnenblumenöl und Sojabohnen auf EU- und weltweiter Ebene ins Leben gerufen. Damit verfügen die Marktteilnehmer über ein zeitnahes und genaues Bild von der Verfügbarkeit wesentlicher Rohstoffe für Lebens- und Futtermittel.

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AUTORRed. SN/AIZ
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