Der Verhandlungserfolg von Bundeskanzler Sebastian Kurz in Brüssel hat in den nächsten Jahren mehr Mittel für die Ländliche Entwicklung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gebracht. Daher sollte dieser auch für eine Anpassung der Ausgleichszulage nach oben für Betriebe im Berg- und benachteiligten Gebiet genutzt werden, zeigte sich der Nationalratsabgeordnete Franz Eßl überzeugt. Er betont: „Der Zeitpunkt ist jetzt günstig, die Einkommensungleichheit zwischen Bergbauern und Nichtbergbauern aufgrund hoher Bewirtschaftungserschwernisse besser auszugleichen.“ Eßl fordert nun zügige Verhandlungen zur Ausgestaltung der GAP von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
Das österreichische Bergbauernprogramm bzw. die Abgeltung der bäuerlichen Leistungen in Form der Ausgleichzulage für Berggebiete und benachteiligte Gebiete sind zentrale Elemente in der Ländlichen Entwicklung. Daher ist das Plus von 4,1 Prozent im Bereich der Ländlichen Entwicklung im Mehrjährigen Finanzrahmen laut Eßl besonders erfreulich. Es entspricht einer Erhöhung von 23 Millionen Euro pro Jahr.
Verwendung für nicht-landwirtschaftliche Zwecke verhindern
„Wenn eine bäuerliche Bewirtschaftung der Berggebiete auch in Zukunft gewünscht wird, sollten jetzt die Schritte gesetzt werden, die dafür notwendig sind“, fordert der Salzburger Abgeordnete eine praktikable Ausgestaltung im Sinne der bäuerlichen Betriebe. „Denn auf keinen Fall darf sich das Ansinnen der SPÖ nach 50-prozentiger Verwendung der LE-Mittel für nicht landwirtschaftliche Zwecke durchsetzen“, erinnert Eßl an einen SPÖ-Entschließungsantrag, der diese Forderung von SPÖ und Arbeiterkammer für die kommende GAP-Periode vorsah.
Eine Anpassung bei der Ausgleichszulage für bäuerliche Betriebe in Berg- und benachteiligten Gebieten nach oben ist für den Bauernbund-Abgeordneten notwendig. Die Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit je Arbeitskraft sind im vergangenen Jahr real um 5,6 Prozent (2018: 5,4 %) zurückgegangen. „Einen noch größeren Rückgang gab es bei den Bergbauern und dort im Besondern in der Kategorie 3 mit minus 15,5 Prozent, was ein noch weiteres Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen Bergbauern und Nichtbergbauern zur Folge hat“, sieht Eßl einen entsprechenden Ausgleich gerechtfertigt.
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