Vorweg: Beim Österreichischen Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage (AZ) für benachteiligte Gebiete kommt es zur Überweisung von 75 Prozent der voraussichtlichen Zahlungen. Zudem werden am 21.Dezember auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt. Dazu Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria: „Trotz zahlreicher Veränderungen in der neuen Programmperiode sowie der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen durch die AMA bleibt Österreich eines der wenigen EU-Länder, in dem der Großteil der Fördermittel noch heuer ausgezahlt wird.“ Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024. Für das ÖPUL werden rund 349 Mio. Euro ausbezahlt, für die AZ rund 197,8 Mio. Euro. Voraussichtlich erst im Juni in voller Höhe überwiesen werden die beantragten Zwischenfruchtvarianten der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen“ im Mehrfachantrag (MFA) 2023 und die ÖPUL-Prämien für Landschaftselemente in den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“. 

Der Auszahlungstermin Dezember beinhaltet auch die Restzahlung (9,9 Mio. €) der noch fehlenden 25 Prozent der ÖPUL 2015-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen“ für den Zwischenfruchtanbau im Sommer/Herbst 2022. Die Auszahlung der Direktzahlungen (575 Mio. €) erfolgt mit den Interventionen sowie Basiszahlungen für Heimgut- und Almweideflächen, den Zahlungen für Umverteilung und für Junglandwirte sowie der Almauftriebsprämie. 

Der Stromkostenzuschuss für energieintensive Bereiche (12,5 Mio. €) wurde 6.000-mal beantragt. An Soforthilfen für Ackerflächen oder Almweiden werden rund 4,3 Mio. Euro ausbezahlt, Putenmäster erhalten in Summe rund 1,2 Mio. Euro an Soforthilfen. Für fast 600 Rübenbauern in Niederösterreich, Burgenland und Wien gibt es über die Sonderrichtlinie Zuckerrübe insgesamt rund 770.000 Euro aus Bundes- und Landesmitteln. Aufgrund der noch fehlenden Genehmigung durch die EU-Kommission ist die in Aussicht gestellte Rückvergütung der CO2-Bepreisung im Dezember 2023 nicht möglich. 

Auf Grundlage der im MFA 2023 angegebenen Flächen werden in diesem Jahr sowohl die schon bestehenden Agrarmarketingbeiträge für Obst, Gemüse, Speisekartoffeln und Gartenbauerzeugnisse sowie erstmals auch ein allgemeiner Beitrag für landwirtschaftliche Flächen unbürokratisch automatisch berechnet. Am 21. Dezember wird der errechnete Agrarmarketingbeitrag soweit wie möglich direkt mit Fördermaßnahmen gegenverrechnet. Eine Kontoinformation über möglicherweise noch offene Agrarmarketingbeiträge wird am 10. Jänner 2024 versendet.

Lob vom Agrarminister

Mit der zeitgerechten Auszahlung der Leistungsabgeltungen „wie gewohnt noch im laufenden Antragsjahr“ habe sich die AMA erneut als verlässlicher Partner der Bäuerinnen und Bauern bewiesen“, erklärte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Ab 21. Dezember kann jeder Landwirt auf „eAMA“ unter „Kundendaten“ den aktuellen Stand seines Förderkontos abrufen. Die Auszahlungsmitteilungen und -bescheide sind ab Mitte Jänner 2024 betriebsbezogen im „eArchiv“ einsehbar. Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden voraussichtlich am 10. Jänner 2024 versandt. In diesen wird im Detail erläutert, wie sich die Auszahlungsbeträge berechnen. Mit der Zustellung der Bescheide oder Mitteilungen beginnt die Frist für eventuelle Beschwerden oder Einsprüche.
Auch bietet die AMA eine Hotline an. Die Landwirtschaftskammern stehen bei Fragen ebenfalls zur Verfügung.

AMA-Hotline: 050 3151 99
www.eama.at

- Bildquellen -

  • Hof im Winter: agrarfoto.com
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AUTORRed. BW
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