Pflanzenschutzgeräte benötigen Überprüfung

Ab dem 26. November 2016 braucht man für Feldspritzen im Einsatz ein ?Pickerl? (rechts oben). ©agrarfoto.com, Land OÖ
Ab dem 26. November 2016 braucht man für Feldspritzen im Einsatz ein ?Pickerl? (rechts oben). ©agrarfoto.com, Land OÖ
Die bisherigen Regelungen des ÖPUL 2007 sind mit Ende des Jahres 2014 ausgelaufen. Wird ein Pflanzenschutzgerät nach dem 26. November 2016 verwendet, muss es eine gültige Plakette tragen. Nicht benutzte Geräte können am Hof auch ohne gültige Plakette abgestellt sein. Die Überprüfung kann ausschließlich von Werkstätten durchgeführt werden, die dafür autorisiert sind. Wer sein Gerät bislang noch nicht überprüfen hat lassen, “informiert sich am besten beim lokalen Landmaschinenmechaniker, in welchen Werkstätten und zu welchen Terminen die Möglichkeit dafür besteht”, so Hubert Köppl, Pflanzenschutzreferent der LK OÖ. Grundsätzlich müssen alle in Betrieb befindlichen Feldspritzen überprüft werden, ausgenommen sind Geräte zur Ausbringung von Nützlingen.

Gültigkeitsdauer und Prüfintervall

Die erste Überprüfung gilt für fünf Jahre. Ab dem Jahr 2020 beträgt das Prüfintervall drei Jahre. “Neugeräte müssen spätestens nach fünf Jahren das erste Mal überprüft werden. Hier gilt das Datum des Kaufvertrages als Stichtag”, erklärt Köppl. Für Geräte, die von 2012 bis 2014 gemäß ÖPUL überprüft wurden, gibt es in Oberösterreich eine Übergangsregelung. Die “neue” Überprüfung nach der OÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung kann innerhalb der Gültigkeitsdauer (ÖPUL-Pickerl) durch eine Zusatzbestätigung einer zertifizierten Werkstätte erlangt werden. Diese bestätigt hierin, dass das Gerät den neuen Anforderungen entspricht. Am Gerät wird dann eine Prüfplakette angebracht, die fünf Jahre ab dem Datum der ursprünglichen ÖPUL-Überprüfung gültig ist. Nach einer positiven Prüfung wird ein Prüfbefund ausgestellt und am Gerät wird eine Begutachtungspla­kette aufgeklebt. Es wird, wie beim Auto, das Monat und das Jahr der nächsten Überprüfung in die Plakette gestanzt. Der Toleranzzeitraum für die Überprüfung beträgt zwei Monate und die restlichen Tage des Kalendermonats in dem der Prüfungszeitraum abläuft. Der Prüfbefund ist bis zur nächsten Überprüfung aufzubewahren. “Generell kann gesagt werden, dass die Überprüfung schwerpunktmäßig eine Funktionskontrolle ist und nicht zwangsweise eine Aufrüstung erfordert. Das heißt alle technischen Einrichtungen auf dem Gerät müssen funktionieren,” so Köppl. Obwohl für ein positives Pickerlgutachten gewisse Ausstattungen wie beispielsweise Handwaschbehälter, Reinwassertank, Tankreinigungsdüsen, Füllschleuse oder eine Rührwerksabschaltung nicht zwingend vorgeschrieben sind sollte man beim Kauf von Neu-, als auch Gebrauchtgeräten auf entsprechende Ausstattung achten, vor allem was die Reinigungstechnik betrifft.

Tipps zur Vorbereitung des Spritzgeräts für die Kontrolle

  • Die Spritze muss vor der Überprüfung unbedingt gereinigt werden. Nicht gereinigte Geräte werden zur Kontrolle nicht zugelassen. Dies bedeutet, dass nicht nur die Außenfläche und das Gestänge, sondern auch das Innenleben gereinigt werden muss. Am Besten sollten dazu handelsübliche Spritzenreiniger angewendet werden. Beim Reinigen müssen die Filtereinsätze und Düsen ausgebaut und gründlich gereinigt werden. Eine einmalige Spülung mit Wasser reicht nicht aus.
  • Offensichtliche Mängel oder Schäden sind vor der Überprüfung zu beheben, dies vermeidet ein negatives Pickerlgutachten und spart somit Zeit.

- Werbung -
Vorheriger ArtikelNeue Ökonomieräte für Oberösterreich
Nächster ArtikelNeuer Rübenverladeplaz in Aschach an der Donau