Pachtzinsabrechnung 2022

Viele Pachtverträge werden über den Agrarpreisindex an die Ertragssituation in der Landwirtschaft angepasst. Bei älteren Pachtverträgen erfolgt die Wertanpassung häufig mithilfe des Getreidepreises.

Der Index für das Jahr 2022 ist voraussichtlich erst im Herbst 2023 als endgültiger Wert für die Berechnung verfügbar. Daher wird für die Pachtzins-Anpassung zur Ernte 2022 der Jahresindex land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und öffentliche Gelder (Agrarpreisindex) des Jahres 2021 herangezogen.

Pachtzins-Wertanpassung mit Agrarpreisindex

Agrarindex (inklusive öffentliche Gelder) 2015 = 100 für 2020: 106,2
Agrarindex (inklusive öffentliche Gelder) 2015 = 100 für 2021: 115,2

Die Neuberechnung des Pachtzinses für 2022 mittels Agrarpreisindex erfolgt folgerndermaßen:
Der im Jahr 2021 bezahlte Pachtzins wird durch den Agrarindex 2020 (= 106,2) dividiert und mit dem Agrarindex 2021 (= 115,2) multipliziert. Es ergibt sich der neue Pachtzins zur Ernte 2022.
Daneben wird der Agrarindex (inklusive öffentliche Gelder) mit der Basis 2010 = 100 veröffentlicht. Dieser beträgt für das Jahr 2020: 108,9 und 2021: 118,1.

Bei älteren Pachtverträgen wird noch der Agrarpreisindex mit der Basis 1995 = 100 als Mittel zur Wertsicherung des Pachtzinses herangezogen. Die endgültigen Jahreswerte betragen für das Jahr 2020: 116,7 und für das Jahr 2021: 126,6.

Pachtzinsberechnung mit Getreidepreis: Basis Ernte 2022

Der Pachtzins auf Getreidepreisbasis errechnet sich aus der vereinbarten Kilogramm-Getreidemenge (Mahlweizen, Qualitätsweizen, Mahlroggen etc.) pro Hektar mal den Kilopreis. Der entsprechende Getreidepreis ist aus dem Produktpreis und dem Preisanteil der Direktzahlung zu ermitteln.
Der Produktpreis setzt sich aus dem Akonto-Anteil und einer Nachzahlung zusammen (nur verhältnismäßig selten wird zur Ernte fix abgerechnet).
Es bestehen regionale Preisunterschiede. Gemäß einer aktuellen Erhebung im niederösterreichischen Getreidebaugebiet liegen die Akonto-Preise über denen der letzten Jahre. Es ermittelt sich daher für das Jahr 2022 ein durchschnittlicher Akonto-Produktpreis (= inkl. USt) für:

  • Mahlweizen (ab 12,5 Prozent Eiweißgehalt): 24,86 Euro pro 100 kg
  • Qualitätsweizen (ab 14 Prozent Eiweißgehalt): 28,25 Euro pro 100 kg
  • Mahlroggen: 25,43 Euro pro 100 kg

Zum vereinbarten Pachtzahlungstermin für 2022 kann daher vorerst nur der aufgrund der erhobenen Akonto-Preise errechnete Teil des Produktpreises bezahlt werden. Der aus einer eventuellen Nachzahlung resultierende Produktpreisanteil kann erst bei Vorliegen des Ergebnisses der AMA-Erzeugerpreisauswertung (voraussichtlich ab Jahresmitte 2023) nachverrechnet werden.
Zusätzlich zu den Akonto-Produktpreisen sind auch öffentliche Gelder aus der ersten Säule zu berücksichtigen. Im Zuge der Berechnung wird der Zielwert des Flächenprämienmodells von rund 292 Euro pro Hektar mit dem Referenzertrag von 5.270 Kilogramm in Beziehung gesetzt. Umgerechnet ergibt sich ein Preisanteil von 5,54 Euro pro 100 Kilogramm Brotgetreide.

Zur Ernte 2022 ergeben sich somit folgende vorläufige Preise für Pachtzinsberechnungen auf Getreidepreisbasis:

  • Mahlweizen: 30,40 Euro pro 100 kg
  • Qualitätsweizen: 33,79 Euro pro 100 Kilogramm
  • Mahlroggen: 30,97 Euro pro 100 kg

Für die Erstabrechnung des Pachtzinses zur Ernte 2022 ist demgemäß die festgelegte Getreidemenge mit dem vorläufigen Wert (Akonto plus anteilige Direktzahlung) von 30,40 Euro pro 100 kg Mahlweizen oder 33,79 Euro pro 100 kg Qualitätsweizen oder 30,97 Euro pro 100 kg Mahlroggen zu multiplizieren.

Endabrechnung 2021: endgültige Getreidepreise

Bei Nachverrechnung der Preisdifferenz zwischen akontierten und endgültigen Getreidepreisen sind die von der AMA bekannt gegebenen endgültigen Erzeugerproduktpreise zu berücksichtigen.
Inklusive des Preisanteils aus der Direktzahlung ergeben sich die in der Tabelle ersichtlichen endgültigen Getreidepreise für die Pachtzins-Endabrechnung für das Jahr 2021. Wurde im Herbst 2021 ein vorläufiger Mahlweizenpreis (einschließlich Preisanteil aus der Direktzahlung) von 22,49 Euro pro 100 kg Mahlweizen berücksichtigt, ist nun die Differenz von 6,44 Euro pro 100 kg zum Verrechnungstermin September, 7,37 Euro pro 100 kg zum Verrechnungstermin Oktober beziehungsweise 12,31 Euro pro 100 kg zum Verrechnungstermin November nach verrechenbar.

Die aktuelle Marktlage beeinflusst die Pachtanapassung beim veralteten Modell mit Getreidepreisbindung. Heuer fallen eine höhere Akontozahlung und eine vergleichsweise hohe Nachzahlung zusammen und führen zu deutlich höheren Pachten als in den letzten Jahren.
Da sich Preisschwankungen einer Kultur (z.B. Mahlroggen) auf den Pachtpreis der gesamten Fruchtfolge und somit auch andere Kulturen als Getreide auswirken sollten Neuabschlüsse mit dem Agrarpreisindex anstelle des Getreidepreises wertgesichert werden.

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AUTORGerald Biedermann (Der Autor ist LK NÖ-Betriebsberater im Referat 5.1 Betriebswirtschaft)/red ER
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